Das US-Außenministerium hat seine Antragsformulare für US-Visa aktualisiert. Zukünftig müssen Antragsteller alle in den letzten fünf Jahren genutzten Social-Media-Profile, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen angeben.

Die Trump-Regierung hatte die Umsetzung dieser Maßnahme bereits im März 2017 angeordnet. Das Außenministerium begründet die Verarbeitung der zusätzlichen Daten mit dem Schutz der Nationalen Sicherheit. Diese Informationen würden dazu beitragen, die Identität des Antragstellers abzusichern.

“This is a critical step forward in establishing enhanced vetting of foreign nationals seeking entry into the United States … As we’ve seen around the world in recent years, social media can be a major forum for terrorist sentiment and activity. This will be a vital tool to screen out terrorists, public safety threats, and other dangerous individuals from gaining immigration benefits and setting foot on U.S. soil.” teilte das Außenministerium der Zeitung The Hill mit.Bis dato waren nur Antragsteller zur Angabe ihrer Social-Media-Profile sowie vergangener E-Mail-Konten verpflichtet, die zuvor Länder bereisten, welche von Terrororganisationen kontrolliert wurden. Die Änderung betrifft jährlich ungefähr 15 Millionen Antragsteller. Die meisten deutschen Touristen bleiben von dieser Datenabfrage jedoch verschont. Das Programm ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ermöglicht es Touristen bei einer befristeten Aufenthaltsdauer visafrei einzureisen. Hier werden Social-Media-Profile zwar bereits seit Dezember 2016 abgefragt, die Angabe ist allerdings freiwillig.