Die Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung, die Justizminister Heiko Maas (SPD) auf den Weg gebracht hat (wir berichteten) verstummt nicht. So erneuerte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (BfDI) ihre Kritik und wies darauf hin, dass die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeräumt seien und insbesondere nicht dem entsprächen, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.

Rechtsprechung nicht berücksichtigt

Weiter führte Frau Voßhoff aus, dass der EuGH eine Beschränkung des von der Vorratsdatenspeicherung betroffenen Personenkreises gefordert habe. Auch zeigte sie Schwachstellen des Gesetzes auf. So werde den Straftätern bereits im Vorfeld aufgezeigt, dass Telefongespräche in Call-Shops, die Internetnutzung in Internet-Cafés und die gesamte E-Mail-Kommunikation nicht in die Vorratsdatenspeicherung einfließe. Daher zweifle sie an der Geeignetheit der Maßnahme zur Terrorabwehr.

Gesetz soll durchgepeitscht werden

Ebenso bezeichnete die Bundesdatenschutzbeauftragte die unnötige Eile, mit der das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden soll, für inakzeptabel. Sie beklagt auch, dass ihr nicht einmal 30 Stunden für eine Stellungnahme eingeräumt worden seien.

Unmut an der SPD-Basis

Allerdings nicht nur die Bundesdatenschutzbeauftragte spricht sich gegen den Gesetzentwurf aus. So macht sich auch innerhalb der SPD Unmut über die geplante Vorratsdatenspeicherung breit. Mittlerweile haben sich rund 100 Parteikreise in Anträgen zum SPD Parteikonvent am 20. Juni gegen die Vorratsdatenspei­cherung ausgesprochen. Allerdings ist der Parteikonvent ein anderes Gremium als der Parteitag und diesem untergeordnet. Einen bindenden Beschluss kann nur ein Parteitag beschließen. Allerdings hatten die Delegierten zuletzt 2011 auf ihrem Parteitag der Vorratsdatenspeicherung in einem Antrag mit knapper Mehrheit zugestimmt