Am 2. Dezember 2022 fand in feierlicher Runde in Osnabrück die Verabschiedung von Andreas Mündelein, Diözesandatenschutzbeauftrager der norddeutschen Bistümer – des Bistums Osnabrück, des Bistums Hildesheims, des Erzbistums Hamburg sowie des Bischöflich Münsterschen Offizialates Vechta – statt. Die katholische Kirche in Deutschland verfügt mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) über ein eigenständiges Datenschutzrecht, das auch eine eigene Datenschutzaufsicht vorsieht. Für die vorgenannten Bistümer erfolgt dies durch die Katholische Datenschutzaufsicht Nord , der der Diözesandatenschutzbeauftragte vorsteht.
Seit dem 1. Januar 2016 war Herr Andreas Mündelein als Diözesandatenschutzbeauftragter tätig. Die Hauptaufgabe seiner Amtszeit bestand damit insbesondere in der Vorbereitung, Überwachung und Unterstützung rund um die Einführung der Datenschutzgrundverordnung und damit einhergehend natürlich mit dem KDG. Dabei verstand Herr Andreas Mündelein seine Aufgabe in erster Linie nicht nur als die einer Aufsichtsbehörde. Er legte vor allem viel Wert auf die Beratung der Einrichtungen in der Fläche, um die Anforderungen des kirchlichen Datenschutzes umzusetzen. Ein Schwerpunkt dabei war der datenschutzkonforme Umgang mit Fotos.
Gleichzeitig wurde mit seinem langjährigen Mitarbeiter Andreas Bloms auch direkt ein Nachfolger vorgestellt und begrüßt. Dieser wird zum 1. Januar 2023 als neuer Diözesandatenschutzbeauftragter die Arbeit von Andreas Mündelein fortsetzen.
Das Kirchenteam der datenschutz nord wünscht beiden viel Erfolg bei den neuen Herausforderungen, bedankt sich bei Herrn Mündelein für den konstruktiven und offen Dialog und freut sich, diesen mit Herrn Bloms fortzusetzen.