„Müssen wir bald kein Verarbeitungsverzeichnis mehr führen?“ Diese Frage hatten wir hier im Blog im Juli 2025 gestellt. Damals hatte es erste Berichte über Pläne der EU-Kommission gegeben, Änderungen in der DSGVO bzgl. der Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses vorzunehmen. Auch ein geleakter Gesetzesentwurf war damals schon einsehbar. Aktuell gibt es erneut Berichte über Pläne der EU-Kommission für eine Reform der DSGVO. Wir berichteten vor Kurzem hier über den sogenannten „Digitalen Omnibus“. Die aktuelle Berichterstattung soll zum Anlass für ein kurzes Update bezüglich der Thematik rund um das Verarbeitungsverzeichnis genommen werden.
Ob wir wirklich bald kein Verarbeitungsverzeichnis mehr führen müssen, lässt sich leider noch nicht abschließend beantworten. Tatsächlich hat die EU-Kommission aber unter der sperrigen Bezeichnung COM (2025) 501 final – 2025/0130 (COD) einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die DSGVO in ihrem Artikel 30 geändert werden soll. In dem Artikel also, der die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses regelt. Dieser Vorschlag befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren der EU. Konkret befindet er sich in der Phase der ersten Lesung im Europäischen Parlament und im Rat der EU. Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann hier verfolgt werden. Zuletzt haben am 07.11.2025 der Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres den Entwurf für einen Bericht zu dem Vorschlag für die Verordnung vorgelegt.
Im Ergebnis ist die Reform also weiter in Arbeit, auch wenn zuletzt in der Öffentlichkeit nicht mehr über sie diskutiert oder berichtet wurde. Wann das Gesetzgebungsverfahren in der EU abgeschlossen sein wird und eine Änderung der DSGVO in Art. 30 tatsächlich in Kraft treten könnte, lässt sich derzeit nicht absehen. Wir werden weiter zu dem Thema berichten.