Medienberichten zur Folge soll in Ungarn eine Riesendatei mit biometrischen Fotos aller Bürger angelegt werden – zur Verbrechensbekämpfung heißt es. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll letzte Woche durch das Innenministerium eingebracht worden sein. Die biometrischen Daten entstammen den Fotos, die bei der Beantragung eines Passes oder eines Führerscheins eingereicht werden. Vor allem die Geheimdienste sollen diese Datei nutzen und daher davon profitieren. Die Datei an sich wird wohl nur die biometrischen Fotos enthalten, aber alle zur Nutzung ermächtigten Stellen sollen die Möglichkeit erhalten, diese Daten mit Angaben anderer Behörden, z.B. des Melderegisters, zu verknüpfen.

Datenschutz???

Was für unsere Ohren beängstigend klingt und, zugegebener Maßen sicherlich jobbedingt, bei uns die Frage nach dem Datenschutz aufkeimen lässt, dürfte in Ungarn zumindest von offizieller Seite keinerlei Probleme herbeiführen. Nach der Amtsübernahme durch Viktor Orban wurde das bis dato unabhängige Amt des Datenschutzbeauftragten in eine regierungsabhängige Behörde überführt.

Rechtslage in Deutschland

Auch unsere neuen Personalausweise und Reisepässe verfügen über biometrische Fotos und sogar über Fingerabdrücke. Eines vorweg, die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert und nirgendwo sonst. Sprich der einzige Speicherort ist der Chip in meinem Ausweis, den ich bei mir trage. Die Passfotos werden, wie bisher, im örtlichen Passregister archiviert. Das deutsche Paßgesetz (PaßG) schließt eine Speicherung biometrischer Daten in zentralen Datenbanken wie in Ungarn jedoch explizit aus (vgl. § 16 Abs. 2 PaßG). Die biometrischen Angaben auf dem Pass dürfen lediglich dazu verwendet werden, die Identität des Passinhabers und die Echtheit des Dokuments zu überprüfen (§ 16a Satz 1 PaßG). Hierzu sind die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung sowie die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden berechtigt.