Das Internet hat schon vor Jahren Einzug in die Fahrzeugindustrie gehalten. Das Auto wird zukünftig noch massiver Daten erfassen und speichern. Dabei werden nicht nur die Menge an technischen Daten und die Übertragungsgeschwindigkeit dank 5G ansteigen, sondern auch die Menge an personenbezogenen Daten. Denn personenbezogen sind die Daten allemal, da sie sie sich auf eine „bestimmte Person“ oder zumindest auf eine „bestimmbare Person“ beziehen. Eine Person ist dann „bestimmbar“, wenn sie z.B. über die Fahrgestellnummer oder weiteres Zusatzwissen identifizierbar ist. Damit gilt in diesen Fällen die DSGVO mit Artikel 4 und 5 sowie Artikel 32.

Datenkrake Auto

Das vernetzte Fahrzeug ist dabei geradezu prädestiniert ein umfassendes Persönlichkeitsprofil zu erfassen: Tagesrhythmus, Bewegungsprofile, emotionale Komponenten (vorausschauender oder abrupter Fahrer), Körpergröße (Sitzeinstellungen), Anzahl an Mitfahrern (Anzahl geschlossener Gurte) und Musikgeschmack. Wird dann auch noch das Handy mit dem Auto verbunden, können Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen an den Speicher des Kfz übertragen und ausgelesen werden. Die Begehrlichkeiten für solche Datensammlungen sind groß. Kreditkartenfirmen, Versicherungen Fast-Food-Ketten oder auch Arbeitgeber, die beispielsweise kontrollieren könnten, wer, wann, wie schnell und auf welchen Strecken ein Dienstfahrzeug bewegt hat, sind stark interessiert. Ebenso sind natürlich auch die Fahrzeughersteller begierig mit neuen Geschäftsmodellen Kasse zu machen. So erwartet VW aus der Datenverwertung zukünftig Milliardenumsätze.

Mit dem Zugriff auf das Fahrzeug sind für Hersteller oder Händler aber auch „nützliche“ Funktionen verbunden, wie das Verhindern des Aufladens der Batterie zum Beispiel dann, wenn der Käufer mit den Leasing-Raten in Rückstand geraten sollte. Nachteilig kann sich weiterhin auswirken, dass die Autokonzerne und deren angeschlossene Versicherungen und Finanzdienstleister Informationen über den Fahrstil eines Autofahrers bekommen und entsprechend ihre Kulanzentscheidungen, Prämien und Zinssätze anpassen.

Objekt der Begierde – Car Hacking

Durch die Vernetzung moderner Fahrzeuge entstehen neue Risiken und Hürden müssen gemeistert werden. Diese reichen von der Abwehr von Hackerangriffen über den Umgang mit erhöhten Datenaufkommen bis zur Anpassung von Gesetzen. Ein Sprecher des Chaos Computer Club kommentierte auf Netzpolitik.org:„Moderne Fahrzeuge sind von ihrer Hardware her rollende Abhörwanzen. Es bedarf nur einer kleinen Softwareveränderung, um die Insassen zu belauschen. Die Möglichkeit, dass dabei sicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigt werden, macht solch ein Vorgehen technisch ebenso riskant, wie es juristisch fragwürdig ist.“

So ist es entscheidend, dass der Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhält und diesem aktiv zustimmt. Er hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz, sondern muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. So ist es dann auch wenig tröstlich, dass die Bundesbehörde ZITIS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich) moderne Autos zum Schutz vor Spionage hacken und eingreifen kann.