Corona stellt die Welt auf den Kopf. Betroffen ist hiervon nicht nur die Wirtschaft. Auch die Kirche muss sich neu organisieren. Ein fast unverzichtbares Hilfsmittel sind die derzeit viel diskutierten Online-Meeting-Tools, mit denen Videokonferenzen abgehalten werden. Da die Anfragen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Nutzung derartiger Systeme auch in der Kirche zunehmend steigen, hat das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt auf seiner Webseite eine Orientierungshilfe bereitgestellt, mit welcher kirchliche Einrichtungen den Einsatz entsprechender Systeme datenschutzrechtlich besser bewerten können.
Eine Prüfung einzelner Dienste hat nicht stattgefunden. Vielmehr dient die Orientierungshilfe als eine erste Hilfestellung, die bestimmte Kriterien benennt und so bei der Auswahl des richtigen Anbieters unterstützen soll. Als zu berücksichtigende Kriterien werden hier unter anderem der Serverstandort, die Verschlüsselungsmethode sowie die Speicherdauer genannt.
In der Vorbemerkung wird allerdings direkt darauf hingewiesen, dass vorab geprüft werden müsse, ob die Verwendung solcher Tools überhaupt notwendig sei. Im Sinne von Datensparsamkeit und Datenminimierung sei einer Telefonkonferenz immer der Vorzug zu geben.
Auch die evangelische Datenschutzaufsicht hat sich aufgrund erhöhter Nachfragen zu dem Thema geäußert und ähnliche Kriterien genannt, die bei der Entscheidung für ein bestimmtes System helfen sollen. Ein erwähnenswerter Unterschied liegt allerdings darin, dass die evangelische Behörde die Ansicht vertritt, dass vor dem Einsatz eines solchen Systems grundsätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen sei.
Beide Stellungnahmen betonen, dass es sich nur um eine datenschutzrechtliche Bewertung handelt. Arbeitsrechtliche sowie mitbestimmungsrechtliche Aspekte seien demnach gesondert zu prüfen.