Ob Fahrstühle, Einkaufszentren, Parkplätze oder Cafes – immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden per Videokamera überwacht. Die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie z.B. Schulen, Behörden oder durch die Polizei ist dabei anders zu bewerten als eine Videoüberwachung durch Unternehmen oder Einzelpersonen. Öffentliche Stellen dürfen nur dann Überwachungskameras einsetzen, wenn dies im Bundes- oder Landesgesetz speziell geregelt ist. Der Videoeinsatz bei Unternehmen richtet sich hingegen vor allem nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Nachfolgend sollen einige Grundsätze und Beispiele genannt werden, wann aus Sicht des Datenschutzes eine Videoüberwachung durch Unternehmen zulässig ist und wann nicht

Haftungsrisiken für Unternehmen