Der Streit um die flächendeckende Videoüberwachung in Bahnen und Bussen der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (üstra) geht in die nächste Instanz. Laut Pressemitteilung hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 10.02.2016, Az. 10 A 4379/15, Berufung eingelegt. Mit dieser Entscheidung hob das Verwaltungsgericht Hannover die Verfügung der Landesbeauftragten auf, mit der die Einstellung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen angeordnet worden war (wir berichteten). Das Gericht äußerte sich nicht zur Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung. Vielmehr befand es, auf üstra als öffentliche Stelle sei nicht das BDSG anwendbar, sondern das Niedersächsische Datenschutzgesetz. Dieses sehe eine Untersagung datenschutzwidriger Verfahren durch die Aufsichtsbehörde nicht vor.
Während die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachen gegen flächendeckende Videoüberwachung kämpft, wollen sich die Verkehrsminister dafür aussprechen. Das Thema steht auf der Tagesordnung der Ende dieser Woche stattfindenden Verkehrsministerkonferenz. Auch die Deutsche Bahn will die Videoüberwachung in Zügen und Bahnhöfen stärker ausbauen, um die Kriminalität zu bekämpfen.