Viele Parkhäuser werden videoüberwacht. Daran haben wir uns alle gewöhnt. An eine automatische Kennzeichenerfassung beim Einfahren in das Parkhaus allerdings noch nicht. Doch auch diese ist keine Seltenheit mehr.

Bereits 2015 haben wir über den Kennzeichenscan am Hamburger Flughafen und über den Einsatz in Parkhäusern in Sachsen-Anhalt berichtet. Aktuell wird der Kennzeichenscan in einem Hanauer Parkhaus getestet.

Hintergrund

In dem Parkhaus eines Kinocenters in der hessischen Stadt kommt es immer wieder zu Staus bei der Ausfahrt, wenn viele Besucher nach Filmende gleichzeitig das Parkhaus verlassen wollen. Ein Grund hierfür ist der Ticketautomat an der Ausfahrt. Einige Fahrer fahren nicht dicht genug heran, müssen sich abschnallen, aussteigen oder rangieren, was alles Zeit kostet und die Autoschlange entstehen lässt.

Das System

Bei der Einfahrt in das Parkhaus wird nun testweise das Kfz-Kennzeichen gescannt und automatisch mit dem Parkticket verbunden. Der Kunde zahlt vor der Ausfahrt ganz normal seine Parkgebühr am Automaten. Bei der Ausfahrt jedoch wird das Kennzeichen erneut gescannt und das System erkennt, dass die Parkgebühr bereits beglichen wurde und die Schranke öffnet sich automatisch, ohne dass der Kunde sein Ticket in den Automaten steckt.

Ist das erlaubt?

Um diese Frage zu beantworten muss man wissen, dass es sich bei dem Autokennzeichen um ein personenbezogenes Datum handelt, das es zu schützen gilt. Im vorliegenden Fall werden die Kennzeichen verschlüsselt gespeichert und nach der Ausfahrt zeitnah gelöscht. Somit ist nach vorheriger Information der Kunden ein solcher Einsatz datenschutzrechtlich zulässig.

Jedoch ist der Kennzeichenscan immer eine Einzelfallentscheidung. Das stellen alle Datenschutzaufsichtsbehörden klar. Nur so sind auch die von den Behörden zugelassenen unterschiedlichen Speicherdauern zu erklären. Die Hessen würden im vorliegenden Fall eine Speicherdauer von bis zu sieben Tagen zustimmen, wie die Referatsleiterin Polizei, Barbara Dembowski, beim Hessischen Datenschutzbeauftragten erklärte. Der Betreiber weist aber darauf hin, dass er die Kennzeichen umgehend nach Ausfahrt des Pkw löschen will. Unterschiedlich wird auch der Zeitpunkt der Information des Kunden in den Kennzeichenscan eingeschätzt. Häufig wird der Kunde erst direkt bei der Einfahrt an der Schranke durch Hinweisschilder über den Kennzeichenscan und die Datenverarbeitung informiert. Ein Umdrehen mit dem Fahrzeug, falls er diesem System nicht zustimmen möchte, ist dann kaum noch möglich. Aus diesem Grund fordern einige Aufsichtsbehörden eine frühzeitige Information der potentiellen Nutzer zu einem Zeitpunkt an dem ein Umdrehen problemlos möglich ist. Doch auch diese Frage wird von den Aufsichtsbehörden von Fall zu Fall eingeschätzt.