Nachdem seit dem 25.05. die Angst herrscht, ein Bußgeld im Sinne der DSGVO verhängt zu bekommen, wird der „Zug DSGVO“ nun auch genutzt, Unternehmen um ein paar Euro zu erleichtern.

So kursiert seit einigen Tagen ein Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“, welches den Firmen per Fax zugestellt wird.

Das optisch professionell aufbereitete Fax, welches sehr an ein offizielles Schreiben einer Behörde erinnert, beginnt mit folgendem Satz: „…um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle: 00800 / 77 000 777 zu senden.“

Auf der zweiten Seite folgt ein Formular, dass durch die angeschriebene Person auszufüllen und zu unterschreiben ist. Am Ende der Seite, im „Kleingedruckten“ unter Leistungsübersicht/Leistungsdarstellung Basisdatenschutz folgt der Zusatz, dass mit der Unterschrift das Leistungspaket Basisdatenschutz erworben wird und mit der Unterschrift jährlich netto, zzgl. UST, 498 Euro fällig werden.

Soweit Sie ebenfalls dieses Fax erhalten haben, bitte nicht unterschreiben, es sei denn, Sie wollen das Basisdatenschutz-Paket erwerben. Falls Sie bereits unterschrieben haben, ohne das Kleingedruckte zu lesen, könnten Sie beispielsweise Folgendes tun:

  • Erklärung umgehend widerrufen,
  • Erklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten,
  • die Rechnung nicht ungeprüft bezahlen, sondern Rücksprache mit einem Anwalt halten, da Sie die Ansprüche ggf. abwehren können,
  • zusätzlich haben Sie ggf. die Möglichkeit Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen, da nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die Versendung von Faxen zu Werbezwecken eine unzumutbare Belästigung darstellt, soweit keine Einwilligung vorhanden ist und somit ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt,
  • die Verbraucherzentrale oder die für Sie zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde einschalten, sofern Sie die Werbung unverlangt ohne Ihre Einwilligung erhalten haben.

Soweit Sie bereits unterschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.

Update:

Der Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz hat mittlerweile eine offizielle Warnung ausgesprochen.