Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. die entsprechende Wahlvorbereitung führt in der Praxis häufig zu einer Reihe von Fragen:

  • Welche Daten muss die Personalabteilung liefern?
  • Wie ist das Verzeichnis der Wahlberechtigten zugänglich zu machen und wer darf in dieses Einsicht nehmen?
  • Dürfen Privatadressen der Wahlberechtigten genutzt werden?

Antworten auf all diese Fragen erhalten Sie in dem hier verlinkten Dokument.

Dabei handelt es sich um eine Leseprobe aus der aktuellen Ergänzungslieferung der im AOK-Verlag erschienenen Loseblattsammlung „Datenschutz im Gesundheitswesen“. Die Loseblattsammlung soll Datenschutzbeauftragten in der Praxis helfen, alltägliche Fragen zu beantworten und sowohl rechtliche als auch technische Grundlagen vermitteln. Die Leseprobe veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung des AOK-Verlags und haben sie so ausgewählt, dass sie den Themenbereich der Wahl der Schwerbehindertenvertretung komplett umfasst.

In dem entsprechenden Kapitel zum Mitarbeiterdatenschutz stellen unsere Mitarbeiter Sebastian Ertel und Sven Venzke-Caprarese auch weitere praktische Situationen dar – von der Bewerbung und Einstellung über die Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.