Es ist so weit. Vor einem knappen Jahr wurde die Firma Nest, ein Hersteller von Thermostaten und Rauchmeldern, von Google für mehrere Millionen Euro übernommen. Nun erfolgt die Integration innerhalb des Unternehmens.

Bei der Übernahme erweckte Nest durch die Erklärung: „Unsere Datenschutzbestimmungen bleiben exakt unsere Datenschutzbestimmungen, die ändern sich nicht […]“ zunächst noch den Anschein, dass Google keine Kenntnisse über erhobene Nutzerdaten erlangen soll. Nun werden die Nest-Funktionen jedoch in die Google-App eingebunden, sodass es zwangsläufig zur Weiterleitung von Informationen kommt.

Ziel des Ganzen ist, es dem App-Nutzer zu ermöglichen, von überall seine Heizung zu Hause einschalten bzw. regulieren zu können.

Steuerungsvarianten der Thermostate

Es bestehen drei wesentliche Steuerungsvarianten. Neben der manuellen Bedienung des Nest-Thermostates über die App, hat der Nutzer die Möglichkeit, Sprachbefehle zu aktivieren, sodass mit einem einfachen Kommando die Temperatur festgelegt werden kann. Dafür muss der Nutzer Google nur das Einstellen der Temperatur erlauben.

Als dritte Variante kann die App das Thermostat automatisch steuern, mit dem Ziel, dass sich die Heizung einschaltet, sobald sich der Nutzer auf dem Heimweg befindet. Wenn Sie sich jetzt fragen, woher die App weiß, wann ein Nutzer den Heimweg angetreten hat: Über Ortungsdienste wird der App der genaue Standort einer Person mitgeteilt. Die App muss nur noch abschätzen, wie viel Zeit der Weg nach Hause beanspruchen wird und das Thermostat entscheidet dann, ob und wie lange für die vom Nutzer festgelegte Idealtemperatur vorgeheizt werden muss. Für diese Steuerungsvariante muss der App wiederum das automatische Einschalten der Heizung erlaubt werden und die Ortungsfunktion aktiviert sein.

Datenschutzrechtlicher Ausblick

Die Thematik erinnert stark an das von uns schon problematisierte Smart Metering, wobei hier Google den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit messen würde, sowie insgesamt an das Internet der Dinge.

Auf den ersten Blick bringt die Integration der Nest-Funktionen in die Google-App eine simple Wärmesteuerung sowie ggf. ein energieeffizienteres Wohnen und somit deutliche Vorteile mit sich. Aber die gleichzeitig verbundenen Gefahren liegen ebenfalls auf der Hand. So erhält Google nicht nur Informationen darüber, wo sich ein Nutzer befindet und wann dieser den Heimweg antritt, sondern ebenfalls über sein Wohnverhalten an sich. Google weiß dann beispielsweise auch, wann ein Nutzer zu Hause ist und wie lange er sich dort im Einzelnen aufhält. Dass dieses Wissen die Privatsphäre (Allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) betrifft, sollte sich jeder Nutzer frühzeitig bzw. bevor man Google diese Einblicke gestattet, ins Bewusstsein rufen.

Denn eins steht fest. Sobald es um die Preisgabe von „privaten Informationen“ innerhalb von Apps geht, ist die Hemmschwelle eines jeden Nutzers allgemein sehr niedrig. In diesem Fall zum Vorteil von Google. Mit seinem Wissen über jeden einzelnen Nutzer ist Google damit längst nicht mehr nur „eine Suchmaschine“.