Der Messengerdienst WhatsApp rüstet sich für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), indem eine neue Funktion eingeführt wird: den Nutzern soll ermöglicht werden, die bei WhatsApp gespeicherten Daten gebündelt herunterzuladen.

Laut WABetaInfo wird es künftig im Account-Menü unter „Download my data“ möglich sein, den Datensatz, den WhatsApp über ihre Nutzer gespeichert hat, abrufen zu können. Um welche Daten es sich dabei konkret handelt, bzw. in welchem Format diese zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit unklar.  Fakt ist jedoch, dass die neue Funktion über ein Update spätestens mit Inkrafttreten der EU DSGVO am 25.05.2018 vollumfänglich nutzbar sein.

Rechtlicher Hintergrund

Hintergrund dieser Funktion ist Art. 15 Abs. 3 DSGVO, der einen Anspruch der betroffenen Person auf Herausgabe einer Kopie der Daten vorsieht. Doch damit nicht genug: laut WABetaInfo sollen die WhatsApp-Nutzer die Daten auch in andere Dienste importieren können. Diese Funktion entspricht dem Recht auf Datenportabilität, der in Art. 20 DSGVO geregelt ist.

Umgang mit Datenkopien bei Facebook

Bei Facebook gibt es die Funktion, eine Kopie der Daten zu verlangen, schon länger. Diese wurde im Wesentlichen durch die Klage des Datenschützers Max Schrems initiiert, der im Jahr 2011 eine Aufstellung seiner Daten von Facebook verlangte. Bisher ist es dort jedoch nur möglich, eine Datenkopie zu erhalten, die seitens Facebook über das „Deine Daten herunterladen“-Tool innerhalb von circa 10 Minuten in einer Zip-Datei zur Verfügung gestellt wird. Eine direkte Übertragungsmöglichkeit im Sinne des Art. 20 DSGVO ist bei Facebook derzeit noch nicht möglich.