Microsoft ist weiterhin nicht verpflichtet, Nutzerdaten, die in einem Rechenzentrum von Microsoft in Irland verarbeitet werden, an US-Behörden herauszugeben. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht zu erreichen, scheiterte.
Drogenschmuggel mit der Hilfe von Microsoftdiensten
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Microsoft und den US-Behörden. Ein Nutzer von Microsofts E-Mail-Dienst steht im Verdacht, in Drogenschmuggel involviert zu sein. Zu diesem Zweck wollen die Behörden Zugang zu dessen Daten, die in Irland gespeichert sind. In erster Instanz gab das Gericht dem Ansinnen der Behörde in einer Entscheidung statt, die Microsoft vor einem Berufungsgericht anfocht (wir berichteten). Vor diesem Berufungsgericht obsiegte wiederum Microsoft (wir berichteten ebenfalls).
Erneute Anhörung gescheitert
Nachdem ein US-Berufungsgericht im Juli letzten Jahres eine Anordnung zur Herausgabe von Daten aus einem Rechenzentrum Microsofts in Irland aufgehoben hatte, wurde eine erneute Anhörung der US-Behörde vor dem Berufungsgericht nicht zugelassen. Dabei ging die Entscheidung gegen eine Zulassung mit 4:4 Richterstimmen denkbar knapp aus. Die notwendige Mehrheit für eine Anhörung war damit nicht erreicht.
Letzte Station: Supreme Court
Letzte Möglichkeit für die US-Behörden ist das Verfassungsgericht der USA. Hier wird für die Zulassung einer Anhörung die Zustimmung von vier der insgesamt neun Richter benötigt. Momentan sind lediglich acht Richter im Dienst. Ein neunter Richter wird vom neuen Präsidenten Trump wohl nächste Woche nominiert und muss dann noch vom Senat bestätigt werden.
Es bleibt also weiterhin spannend, ob der Sieg Microsofts vor dem Supreme Court ebenfalls Bestand haben wird.