Bei einem der Moskauer Gerichte ist ein spannender Scheidungsprozess rechtshängig.

Ein Blogger-Ehepaar aus Moskau möchte ein Instagram-Konto mit 1 Million Follower gerichtlich nach der Scheidung teilen. Vor der Entscheidung sich scheiden zu lassen, hat das Paar den erfolgreichen Instagram-Account gemeinsam gestaltet. Die Eheleute haben weiteres gemeinsam erworbenes Eigentum, aber Uneinigkeit herrscht nur über die Instagram-Seite.

Nach Angaben des Anwalts einer der Parteien, bringt der Account des prominenten Paares über Livestyle, Sport und Reisen ein monatliche Einkommen von mehr als 300 Tausend Rubel, was umgerechnet ca. 3.370,00 Euro entspricht. Die Ehegatten betrieben die Seite gemeinsam, aber aufgrund der Anmeldevorgaben von Instagram kann das Konto nur für eine Person registriert werden. Den Account registrierte damals die Ehefrau.

Nach dem russischen Scheidungsrecht hat der streitgegenständliche Account der Eheleute einen monetären Wert und stellt das gemeinsame Eigentum der Ehegatten dar. Allerdings ist nicht klar, wie er in den Dokumenten und Vermögensverzeichnissen zu beschreiben ist und wer der Ehegatten den Account nach der Scheidung behält. Nach der Auffassung des Rechtsanwalts kann das Konto den digitalen Vermögenswerten, wie z.B. Bitcoins, zugeordnet werden. Problematisch ist jedoch, dass das russische Recht keine klare Definition eines Kontos in einem sozialen Netzwerk kennt und das es bis jetzt keine Präzedenzfälle für ähnliche Gerichtsverfahren in Russland gegeben hat. Es ist möglich, dass das Gericht die Teilung eines solchen Vermögens verweigert, weil es nirgends als Eigentum oder Vermögen angegeben ist.

Zu der Frage, wem der Ehegatten die Seite auf Instagram gehören wird, plant das russische Gericht die Vertreter des Unternehmens Facebook in der russischen Föderation anzuhören, dem auch bekanntlich der Dienst Instagram gehört. Über den Ausgang des Rechtsstreits werden wir demnächst gerne berichten.

Ausblick

Die sozialen Netzwerke sind heutzutage allgegenwärtig. Nach und nach werden sich immer mehr rechtliche Fragen und Sachverhalte rund um das Thema digitale Rechte in den sozialen Netzwerken stellen. Dabei werden nicht nur die Rechtsgebiete wie Erb- und Familienrecht tangiert. Denkbar sind unterschiedlichste Konstellationen, die einen Bezug zum Arbeits-, Wettbewerbs- oder auch Strafrecht haben.  Über die spannende Frage, ob die Erben das Recht auf Zugang zu dem Facebook-Account eines Verstorbenen haben berichteten wir bereits.