In unserer Reihe zur Energiewende haben wir uns schon häufiger mit der Funktion und den Aufgaben des GWA beschäftigt. Heute soll der Frage nachgegangen werden, wer diese Funktion demnächst innehat. Das ist nämlich weder egal  noch trivial.

Zunächst einmal eine Erinnerung: Bei dem GWA handelt es sich weder um einen „normalen“ Admin, noch nur um ein „Stück Technik“. Der GWA ist eine „Funktion“, die durch Technik, Menschen und technisch-organisatorische Maßnahmen sowie etablierte Prozesse wahrgenommen wird.

Während in der Kosten-Nutzen-Analyse (KAN) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie  noch verschiedene Szenarien durchgespielt wurden, wer denn nun den Smart Meter Gateway Administrator (GWA) stellen wird, wird im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) diese Funktion nun dem „grundzuständigen Messstellenbetreiber“ zugeordnet.

Das muss jedoch nicht so bleiben, denn es gibt Wahlmöglichkeiten, die im MsbG dargestellt werden. Danach kann der Messstellenbetreiber (MSB) auch wechseln. Und damit auch der GWA.

Outsourcing

Was ist aber nun, wenn ein Messstellenbetreiber lediglich den Gateway-Administrator outsourcen möchte? Er hat womöglich ein Interesse daran, nur diese Tätigkeiten auszulagern, aber ansonsten seinen Aufgaben als MSB nachzukommen. Hintergrund ist, dass die Anforderungen an den GWA hoch sind – und zwar unabhängig davon, ob nun 1 Gateway oder 1 Mio. Gateways administriert werden.

Explizit wird im MsbG zum Outsourcing nichts gesagt, aber es gibt in § 49 MsbG einen Hinweis:

„Die berechtigten Stellen können die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auch von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister in ihrem Auftrag durchführen lassen, § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes ist einzuhalten und § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes ist zu beachten.“

Danach ist offenbar eine Auftragsdatenverarbeitung möglich, wobei dann die Anforderungen von §11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) umzusetzen sind. Bei der Auftragsdatenverarbeitung bleibt der MSB die verantwortliche Stelle. Der Auftragsdatenverarbeiter verarbeitet quasi „fremde“ – und nicht eigene – Daten zu exakt vorgegebenen Zwecken.  Die nämlich der MSB vorgegeben hat.

Was völlig unabhängig davon noch zu betrachten ist, sind die Schnittstellen zwischen MSB und GWA-Dienstleister. Während der Datenaustausch über diese Schnittstellen im laufenden Betrieb vermutlich überschaubar ist, könnte gerade bei der Inbetriebnahme von Gateways am Einsatzort – samt Zertifikats-Personalisierung – ein derartig großer Austausch stattfinden, dass der MSB dies lieber selber machen möchte.

Wie viele GWAs wird es denn nun geben?

Die KNA sprach von ca. 15. Im Markt kursieren weitere Werte, die z.T. bis 700 reichen.

Wie viele es tatsächlich werden,  hängt nicht zuletzt von folgenden Faktoren ab:

  • Wie viele Gateways wird es wann geben?
  • Welche Kosten dürfen für die Administration erhoben werden?
  • Stellt der MSB den GWA?
  • Wie hoch ist der Aufwand GWA zu werden? Zur Erinnerung GWAs müssen über ein zertifiziertes ISMS verfügen. Jedoch könnten auch Messstellenbetreiber aufgrund des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA bereits unter diese Verpflichtung fallen und dann stellt es sicherlich keine Hürde mehr da.

Die Zukunft bleibt spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden.