Nachdem die Diözesandatenschutzbeauftragten die Verwendung des Messenger-Dienstes WhatsApp untersagten (wir berichteten), positioniert sich der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland in ähnlicher Weise:
Die Mehrheit der angebotenen Messender-Dienste bergen verschiedenen datenschutzrechtlichen Probleme, insbesondere
- Hochladen der Adressbücher auf Server [in Drittländern]
- Speicherung und Verwendung umfassender Protokolldaten
- Zum Teil unsichere oder lückenhafte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Im Falle einer dienstlichen Nutzung sieht der Beauftragte für den Datenschutz das Problem, „dass Mitarbeitende über Statusinformationen und Lesebestätigungen in ihrem Arbeits- und Sozialverhalten kontrolliert werden können.“
Vor allem aus diesen Aspekten zieht er folgende Konsequenzen:
- Messenger-Dienste, bei denen der Upload des Telefonbuches auf Server des Dienstanbieters obligatorisch ist, verstoßen gegen das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung sowie den Erforderlichkeitsgrundsatz.
- Im Falle einer Weiterleitung der Daten an dritte Unternehmen liegt regelmäßig ein Verstoß gegen den Zweckbindungsgrundsatz vor.
- Befindet sich der entsprechende Server außerhalb der Europäischen Union läge hierin ein Verstoß gegen das Gebot, eine Datenverarbeitung nicht außerhalb der EU durchführen (zu lassen).
Infolgedessen kommt für viele der derzeit verfügbaren Messenger-Dienste, hierzu ist auch WhatsApp zu zählen, eine Nutzung im evangelischen Bereich nicht in Betracht.
Berthold bricht
22. Januar 2018 @ 11:45
Das versteht leider niemand von denjenigen Mitarbeitern, die über Whatsapp mit mir kommuzieren und das auch so wollen. Was mich daran ärgert ist die Tendenz zur Bevormundung anderer. Viele Leute haben meine Handynummer. Wenn mir jemand von sich aus eine Whatsapp schickt, hat er deren Terms&Conditions akzeptiert. Dann kann / muss ich davon ausgehen, dass ihn das auch nicht stört, wie WhatsApp mit seinen Daten umgeht. D.h. ich kann ihm natürlich antworten. Etwas andere ist es, wenn ich von mir aus einen dienstlichen WhatsApp-Kontakt herstelle. Ich kann niemanden dazu verpflichten oder nötigen und muss ggf. dessen Einverständnis einholen. Aber es wird in dieser Welt um diesem Messanger kein Weg drumrum gehen.
Martina Horak-Werz
21. Januar 2018 @ 19:34
Da wir in der Protestantischen Kirche alle selbst denken und eine eigene Meinung haben dürfen, ist es das gute Recht des Datenschutzbeauftragten diese zu äußern. Wir in den Gemeinden entscheiden dann selbst, wie wir damit umgehen.
nn
19. Januar 2018 @ 14:06
tolle idee, wieder in die computersteinzeit zurückzufallen…
…nicht.
Anonymous
26. Juni 2017 @ 14:20
Leider wird es trotzdem so sein, dass es keinen schert. Sowohl die katholische als auch die evangelische Ausführung zu WhatsApp und Co. sind nicht von gestern und schon ein paar Tage alt, aber es wird ignoriert. Immerhin bietet man doch so schöne WhatsApp-Angebote an, kann doch „nur so“ seine Konfirmanden erreichen,…
Heiner Goll
25. Juni 2017 @ 12:05
Woher haben Sie den diese Informationen? Hat der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland Ihnen das so erzählt? Oder gibt es dazu eine Quelle?
Daniela Windelband
26. Juni 2017 @ 8:19
Sehr geehrter Herr Goll,
hier ist die Quelle https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2017/06/Stellungnahme-Messenger.pdf
Leider war diese bei unserer Veröffentlichung noch nicht online verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Blogredaktion