Kommunikation über Instant-Messenger, insbesondere mittels WhatsApp, ist im täglichen Leben zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Zumindest die Beschäftigten der Katholischen Kirche in Deutschland müssen sich im dienstlichen Umfeld umstellen und fortan auf diesen Dienst verzichten.

In ihrer Konferenz am 3./ 4.5.2017 (Freising) beschlossen die Diözesandatenschutzbeauftragten, dass „die Verwendung eines Messenger-Dienstes zu dienstlichen Zwecken […]  untersagt [ist], soweit

  • eine physikalische Datenspeicherung außerhalb des Gebiets des EWR und der Schweiz stattfindet

oder

  • keine Punkt-zu-Punkt Verschlüsselung genutzt wird.

Nach einem Jahr soll die Rechtslage erneut geprüft werden.“

Dieser Beschluss führt im Ergebnis zur Unanwendbarkeit von WhatsApp. Parallel wird auf die alternative Nutzung von Threema (4 Mio., Stand April 2016) oder Freemessage (keine Nutzungsdaten verfügbar) verwiesen. Diese Produkte erfüllen zwar die vorgenannten Kriterien, sind allerdings nicht annähernd so verbreitet wie WhatsApp (37 Mio., Stand März 2017). Bereits aus diesem Grund erscheinen Probleme bei der Nutzung der alternativen Kommunikationsmittel vorprogrammiert.