Kommunikation über Instant-Messenger, insbesondere mittels WhatsApp, ist im täglichen Leben zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Zumindest die Beschäftigten der Katholischen Kirche in Deutschland müssen sich im dienstlichen Umfeld umstellen und fortan auf diesen Dienst verzichten.
In ihrer Konferenz am 3./ 4.5.2017 (Freising) beschlossen die Diözesandatenschutzbeauftragten, dass „die Verwendung eines Messenger-Dienstes zu dienstlichen Zwecken […] untersagt [ist], soweit
- eine physikalische Datenspeicherung außerhalb des Gebiets des EWR und der Schweiz stattfindet
oder
- keine Punkt-zu-Punkt Verschlüsselung genutzt wird.
Nach einem Jahr soll die Rechtslage erneut geprüft werden.“
Dieser Beschluss führt im Ergebnis zur Unanwendbarkeit von WhatsApp. Parallel wird auf die alternative Nutzung von Threema (4 Mio., Stand April 2016) oder Freemessage (keine Nutzungsdaten verfügbar) verwiesen. Diese Produkte erfüllen zwar die vorgenannten Kriterien, sind allerdings nicht annähernd so verbreitet wie WhatsApp (37 Mio., Stand März 2017). Bereits aus diesem Grund erscheinen Probleme bei der Nutzung der alternativen Kommunikationsmittel vorprogrammiert.
Anonymous
27. November 2017 @ 17:12
Scheint noch nicht überall bekannt zu sein:
https://www.domradio.de/themen/kirchenjahr/2017-11-27/bistum-essen-bietet-whatsapp-aktion-zu-nikolaus
Bistum Essen bietet Whatsapp-Aktion zu Nikolaus an
„In der Hektik innehalten“
Wer war eigentlich Nikolaus? Und was feiern wir am 6. Dezember genau? Mit der Whatsapp-Aktion „Nikolaus für Anfänger“ will das Bistum Essen mit Informationshäppchen auf die Sprünge helfen – und die Vorfreude steigern.
Dorothee Janssen
24. November 2017 @ 8:06
Nach meiner Beobachtung sind viele Kollegen und Kolleginnen ratlos, was sie denn außer WhatsApp im Kontakt mit Jugendlichen oder Katechetengruppen nutzen sollen. Da fehlt es an Aufklärung. Natürlich könnte man darauf hinweisen, dass Informationen zu finden sind, aber die Welt der Messenger ist unübersichtlich, wenn man nicht im Thema steckt (Beispielsweise: Was ist ein Punkt-zu-Punkt Verschlüsselung?).
Anna Wiesnewski
6. Juni 2017 @ 12:55
Wenn es allein um die interne Kommunikation geht, fällt der Verbreitungsgrad einer Messengerapp weniger ins Gewicht, als wenn es darum ginge, „Externe“ (wie Kommunions- oder Firmungsgruppen) einzubinden. Ob auf dem Smartphone ein Messenger mehr installiert ist, interessiert kaum. Entsprechend kann man sich auf Merkmale wie Serverstandort, quelloffenen Code oder Logging von Userdaten konzentrieren. Dann werden auch Messenger mit geringem Verbreitungsgrad wie beispielsweise Signal interessant.