Jeder kennt diesen Moment: Wenige Augenblicke nach dem Versenden einer Nachricht fallen einem sofort peinliche Tippfehler ins Auge. Oder aber der Text, das Foto, das Video oder das Dokument ging aus Versehen an einen falschen Empfänger. Ganz zu schweigen von den vielen Nachrichten in der Nacht zum Sonntag, die Mann oder Frau am nächsten Morgen (und nach dem Ausschlafen des Rausches) bereut.

All das könnte jetzt Geschichte sein. Denn wie berichtet wurde, soll WhatsApp derzeit angeblich an einer neuen Funktion unter dem Namen „Revoke“ arbeiten. Revoke soll es dem Nutzer des weitverbreitetsten Messenger-Dienstes der Welt ermöglichen, seine abgesendeten Nachrichten zu widerrufen. Ferner soll auch eine Edit-Funktion implementiert werden, die das nachträgliche Ändern der Mitteilung erlaubt.

Unklar ist jedoch, bis zu welchem Zeitpunkt die Löschung möglich ist. Technisch sollte es längst durch die ständige Synchronisation mit den WhatsApp Servern umsetzbar sein, dass zu jedem Zeitpunkt nachträglich alle Inhalte gelöscht werden können, also auch die vor Wochen oder Monaten ausgetauschten.

Der Datenschutz und WhatsApp

Die Meldung dürfte die Datenschützer auf dem ersten Blick erfreuen. Denn ein wesentlicher Kern des Datenschutzes sind die Betroffenenrechte (§§ 6, 20 BDSG). Diese räumen dem Betroffenen unter anderem das Recht ein, seine personenbezogenen Daten jederzeit berichtigen oder löschen zu lassen. Hierunter fallen die eingangs genannten Kommunikationsinhalte. Diese sind anhand der Telefonnummer dem Einzelnen zuzuordnen und überdies mit einem Zeitstempel protokolliert.

Nicht zuletzt würde es dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit entgegenkommen, wenn WhatsApp den Nutzern das nachträgliche Löschen der übermittelten Bilder und Texte gestattet und diese nicht ewig im Hintergrund protokolliert werden.

Die Revolution am Handy?

Die Sache hat jedoch einen Haken: So wird darüber spekuliert, dass die Revoke-Funktion nur solange benutzt werden kann, bis der Gesprächspartner die Nachricht gesehen hat. Hat der Empfänger also die App von WhatsApp sowie den Chat bereits geöffnet und die übertragene Nachricht gelesen (blaue Häkchen), so wird der übermittelte Inhalt wohl nicht mehr zurückzuziehen sein. Hat der Empfänger jedoch noch nicht WhatsApp geöffnet oder sein Handy ganz ausgeschaltet, soll die Funktion nutzbar sein. Aber auch dann wird der Adressat im Chatverlauf über die zurückgezogene Nachricht informiert („sender revoked the message“ wird eingeblendet).

Es liegt nahe, dass die „Lösch“-Funktion nur eingeschränkt nutzbar sein wird, auch wenn die Technik wohl deutlich mehr verspricht. Auch stellt sich die Frage, inwieweit die zurückgezogenen Daten (chatlogs) weiterhin auf den Servern des Unternehmens bzw.  auf dem Endgerät gespeichert werden und ggf. nur auf dem Display des Nutzers verschwinden. Denn angesichts der erklärten Verschlüsselung im Chat dürfte die nachträgliche Änderung von Nachrichten im Protokoll einige technische Kniffe erfordern.

Insofern bleibt die Revolution am Markt der Messenger-Dienste wohl (vorerst) aus. Aber zumindest einige der eingangs erwähnten Unannehmlichkeiten könnten, falls der Absender schnell genug reagiert, dank der diskutierten Neuerung zum Teil verhindert werden. Unklar ist weiterhin, ob und wann dieses Update kommen würde.