Es gibt zahlreiche Ratgeber für das optimale Verhalten beim Bewerbungsgespräch. Doch scheinbar werden diese nicht von jedem gelesen.
Wie der Pressemeldung der Polizeiinspektion Oldenburg zu entnehmen ist, wollte ein Mann vor wenigen Tagen mit einem PKW auf das Gelände der Polizeiakademie in Oldenburg fahren, um sich für das Studium an der Polizeiakademie vorzustellen. An der Pforte kam es zur Kontrolle durch den anwesenden Sicherheitsdienst, wo sich jeder Besucher bei der Anmeldung ausweisen muss. Hierbei konnte der Kandidat weder seinen Personalausweis noch den alternativ erfragten Führerschein vorlegen. Er gestand er sogar geistesgegenwärtig ein, gar keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Die weitere Überprüfung ergab dann sogar, dass der Bewerber seit über 15 Jahren keinen Führerschein mehr besaß. Zugleich bemerkte der anwesende Polizeibeamte gewisse Auffälligkeiten bei dem Aspiranten, der sich daraufhin einem Drogenschnelltest unterzog. Das Ergebnis der anschließenden Blutprobeentnahme durch einen Arzt auf der nächstliegenden Polizeidienststelle ist nicht bekannt, gibt aber Anlass für weitere Spekulation.
Damit hatte sich nicht nur das Bewerbungsgespräch erledigt – es wurde sogar ein Ermittlungsverfahren (wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG) gegen den Mann eingeleitet.
Unzulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch
Wie würde sich aber die Situation im Bewerbungsgespräch darstellen: Darf der Arbeitgeber den Bewerber nach der Existenz eines gültigen Führerscheins fragen? Und wie ist es mit ärztlichen Untersuchungen bzw. einem Drogen-Screening des Bewerbers?
Das Fragerecht des möglichen neuen Arbeitgebers ist nicht uferlos, sondern wird teilweise massiv eingeschränkt. Fragen nach solchen Themen, die von keinerlei Relevanz für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers – bezogen auf die zukünftige Tätigkeit – sind und dem möglichen Arbeitgeber nichts angehen, sind unzulässig (siehe zum generellen Fragerecht des Arbeitgebers hier).
Der Bewerber braucht allgemein nur dann seine Fahrerlaubnis bzw. zugelassene Führerscheinklasse erwähnen, wenn der konkrete Job eine solche Fahrererlaubnis voraussetzt, wie z.B. als Fernkraftfahrer, Mitarbeiter in der Logistik oder im Außendienst.
Nach etwaigen Vorstrafen beim Kandidaten darf nicht gefragt werden. Einzige Ausnahme: Die Kenntnis über begangene Straftaten ist von konkreter Relevanz für die auszuübende Tätigkeit. Bei Berufen mit einer Verantwortung im Vermögensbereich (z.B. als Kassierer) können frühere Straftaten aus dem Bereich der Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl und Unterschlagung) eine Rolle spielen. Die zukünftig zu erlangende Verantwortung darf daher nicht durch frühere Handlungen des Bewerbers infrage gestellt werden können.
In der Regel ist auch das Verlangen nach Führungszeugnissen unzulässig, da sich aus diesen Dokumenten vielfältige Informationen über den Kandidaten ergeben können, die jedoch in keinem Bezug zur angestrebten Tätigkeit stehen (Ausnahmen siehe hier). Ebenso ist die „freiwillige“ Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses durch den Bewerber unzulässig, da es an der „Freiwilligkeit“ in der konkreten Bewerbungssituation fehlt.
Und wie ist es mit ärztlichen Untersuchungen des Bewerbers? In der Praxis sind Eignungsuntersuchungen bei vielen Berufen gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung derartiger Untersuchungen kann sich beispielsweise aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Röntgen- oder der Strahlenschutzverordnung (RöV/ StrSchutzV) oder der Betriebssicherheitsverordnung ergeben. Doch auch dies muss in konkreter Beziehung mit der ausgeschriebenen Tätigkeit stehen und kann nicht per se bei jedem Mitarbeiter angenommen werden.
Strenge Voraussetzungen im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Polizei oder Bundespolizei, sind häufig Gesetze oder Verordnungen geschaffen worden, die strenge Eignungsvoraussetzungen der Bewerber definieren (z.B. nach der Bundeslaufbahnverordnung). Die Aspiranten müssen sich demgemäß unter anderem im Auswahlverfahren speziellen medizinischen und sportlichen Untersuchungen unterziehen und so unter anderem ihre Fitness unter Beweis stellen. Auch müssen die Kandidaten in der Regel ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie einen gültigen Führerschein vorlegen.
Insgesamt sind diese strengeren Voraussetzungen bei der Bewerbung vor allem mit der besonderen Herausforderung und Verantwortung der Angestellten bzw. Beamten im öffentlichen Dienst zu begründen, auch wenn dadurch der Traumberuf für viele Menschen in weite Ferne rückt oder ewig versperrt bleibt.