Erst vor wenigen Tagen haben wir uns mit dem „Problem“ vieler Strafverfolger, Geheimdienste etc. beschäftigt: Verschlüsselung. Als eine Reaktion auf Edward Snowdens Enthüllungen wird im Allgemeinen vermehrt verschlüsselt und viele Anbieter bieten inzwischen vorinstallierte Verschlüsselungssoftware an. Das „spürt“ zurzeit auch das FBI, das beispielsweise nicht an die Handydaten des Attentäters von San Bernadino kommt. Die Folge: Bei Apple ging eine richterliche Anordnung ein, in der Apple aufgefordert wird, den Ermittlern eine Hintertür zu dem Handy einzubauen.
Das Problem
Mit der Betriebssoftwareversion iOS8 führte Apple (ähnlich wie übrigens auch Google seit Android 5) eine automatische Verschlüsselung des Speichers ein. Sprich, die Ermittler benötigen die PIN zum Entsperren des Handys. Normalerweise erreichen die Ermittler dies über sog. Brute-Force-Angriffe. Hierbei probieren Rechner einfach alle möglichen Kombinationen aus, was bei einer vierstelligen PIN nicht wirklich schwierig ist. Jedoch gibt es bei der auf dem Handy installierten iOS-Version die Möglichkeit, den gesamten Speicher nach zehn Falscheingaben löschen zu lassen und die Ermittler wissen anscheinend nicht, ob der Attentäter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.
Apples Reaktion
Tim Cook, Apple Chef, trat mit einem offenen Brief auf der Webseite des Unternehmens an die Öffentlichkeit und legte dar, warum Apple den Ermittlern eben keine Hintertür einbauen werde. „Auch wenn die Regierung argumentiert, dass diese [veränderte iOS-Version, Anm.d.R.] nur in diesem einen Fall angewendet werde, besteht keine Möglichkeit, eine solche Kontrolle zu garantieren.“, heißt es darin (vgl. hier). Cook ist besorgt, dass die Regierung mit der Hintertür auch die Möglichkeit hätte, Nachrichten, Gesundheitsdaten und Finanzdaten abzufragen, Aufenthaltsorte festzustellen und sogar die Kamera und das Mikrofon des iPhones eines jeden Nutzers unbemerkt zu aktivieren (vgl. hier)
Und jetzt?
Es ist anzunehmen, dass es in diesem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. An dessen Ende lässt sich dann vielleicht sagen, wie privat unsere Privatsphäre ist. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, lassen sich unweigerlich Parallelen zu dem Streit zwischen Microsoft und amerikanischen Behörden ziehen, in dem Microsoft aufgefordert wird, Daten, die auf einem europäischen Server liegen, an die Behörden herauszugeben (wir berichteten).