Kaum ein Thema unter der DSGVO bringt derart viel Verunsicherung wie die „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO. Immer noch bestehen Abgrenzungsschwierigkeiten zu den vielfältigen Anwendungsfällen, die beispielsweise die Eigenverantwortlichkeit des Dienstleisters bzw. eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorsehen können.

Besonders bei Agenturen und kleineren Unternehmen stellt sich dann noch die zusätzliche Frage, wie Freelancer bzw. freie Mitarbeiter datenschutzrechtlich einzuordnen sind und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben können. Sind Freelancer als externer Dienstleister zu beurteilen und ist daher ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung zu schließen? Oder gelten diese Personen „quasi“ als Mitarbeiter, so dass auf jedweden zusätzlichen Vertrag verzichtet werden könnte? Und wie ist in jedem Fall die Haftung?

Im Rahmen des Schwerpunktheftes zur Auftragsverarbeitung der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „DuD“ (03/2019) befasst sich unser Justiziar, Conrad S. Conrad, innerhalb seines Aufsatzes „Freelancer als Auftragsverarbeiter?“ mit dieser Thematik und zeigt praxisnahe Kriterien der datenschutzrechtlichen Einordnung wie auch Lösungen auf.

In Zusammenarbeit mit dem Verlag können wir Ihnen diesen Fachaufsatz hier kostenlos zum Download bereitstellen.

Viel Spaß beim Lesen!