Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die GP Forschungsgruppe haben im Auftrag der Bundesregierung eine Studie über „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen“ durchgeführt. Die Forscher haben für ihre Studie eine Literaturrecherche durchgeführt und ca. 2000 repräsentativ ausgewählte Personen befragt.
Verschlusssache
Bisher wurde die Studie unter Verschluss gehalten. In dieser Woche ist sie nun doch veröffentlicht worden. Die Forscher haben in ihrer Studie ganz klare Empfehlungen gegeben. „So sollten die Auskunfteien in einem Zulassungs- und Registrierungsverfahren ihr Geschäftskonzept und die für das Scoring erhobenen Daten beschreiben. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität von Scoringverfahren sollten gesetzlich festgelegt werden. Besonders sensible bzw. potenziell diskriminierende Merkmale sollten beim Scoring nicht verwendet werden dürfen. Für die Frage, ob eine weitere Speicherung der Daten zulässig ist, sollten taggenaue Löschfristen gelten.“ (vgl. hier)
Was nun zu tun ist, darüber sind sich Bundesjustizministerium und Innenressort uneins
Die Studie spricht sich ganz klar für eine Erhöhung der Anforderungen an die Erstellung persönlicher Profile aus und in einigen Fällen sogar für die Verwendung von Pseudonymen aus. In Regierungskreisen ist man jedoch uneinig, wie genau auf die Studienergebnisse reagiert werden soll. Im Zuge der Veröffentlichung der Studie werden Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden, Datenschutzbehörden und die Wissenschaft aufgefordert, Stellung zu beziehen. Anfang 2015 wollen nun die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Innern die Problematik mit den betroffenen Kreisen erörtern.