Viele Gesundheitseinrichtungen fragen sich aktuell, welches Betriebssystem sie in Zukunft einsetzen werden und wann der richtige Zeitpunkt für einen Umstieg ist. Bei der Überlegung ob und wann ein Wechsel erfolgen soll, muss u.a. beachtet werden, bis wann der Anbieter des Betriebssystems Sicherheitsupdates bereitstellt.

Microsoft_Uebersicht

Gesundheitseinrichtungen, die auf das aktuellste Microsoft-Betriebssystem setzen wollen, werden schnell feststellen, dass dieses nicht nur Vorteile mit sich bringt. Zwar ist die Bedienbarkeit deutlich besser als bei Windows 8.1 und das Betriebssystem erhält noch über Jahre den vollen Support. Das Betriebssystem enthält aber zahlreiche Voreinstellungen, die eine ganze Menge Daten des Nutzers an Microsoft preisgeben.

Der aktuelle Newsletter des AOK-Verlags, den Sie hier herunterladen können, zeigt auf, an welchen Stellschrauben Administratoren von Gesundheitseinrichtungen drehen sollten, um Windows 10 an die besonderen Anforderungen von Gesundheitseinrichtungen anzupassen (Stichpunkt ärztliche Schweigepflicht).

Darüber hinaus beschäftigen sich unsere beiden Mitarbeiter Sven Venzke-Caprarese und Dr. Sebastian Ertel im Newsletter mit der Frage, ob Instant-Messenger-Dienste wie etwa WhatsApp datenschutzkonform und unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden können und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Auch auf die Themen E-Health-Gesetz und Sicherheit von Krankenhausnetzen und Medizingeräten geht der Newsletter ein.

Der Newsletter des AOK-Verlags ist übrigens kostenlos und kann hier abonniert werden.