In den vergangenen Wochen erreichten viele KMU ein Schreiben des Bundesverbandes sichere Kunden- und Patientendaten e.V. (BVSKPD e.V.) – wir berichteten.

In diesem Schreiben wurde auf die Datenschutzbeschwerde eines Verbandsmitgliedes verwiesen. Zur Ausräumung des behaupteten Anfangsverdachts sollte das Verfahrensverzeichnis an den Verband übersandt werden.

Dieser Aufforderung sollte nicht nachgekommen werden, da es erhebliche Zweifel an der Seriosität des Vorgehens gibt. Vielmehr sollte ein Mitarbeiter des BVSKPD e.V. eingeladen werden, um vor Ort das Verfahrensverzeichnis einzusehen. Verschickt man diese Einladung auf dem Postweg an den BVSKPD e.V., erhält man wenige Tage später folgendes:

BVSKPD

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg warnt auf ihrer Webseite vor dem BVSKPD e.V. und bittet, entsprechende Schreiben direkt bei sich und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu melden:

„Warnung vor Schreiben des BVSKPD e.V.

Die KVH warnt vor Schreiben des Bundesverbandes sichere Kunden- und Patientendaten e.V. In dem Schreiben werden Ärzte aufgefordert, ein Verfahrensverzeichnis einzusenden. Die KVH rät in Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten von einer Übersendung ab, sondern empfiehlt stattdessen, eine Einladung zur Einsichtnahme vor Ort auszusprechen. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich gern an die aufgeführten Ansprechpartner: Herr List (040 / 22 802 – 506, andreas.list@kvhh.de) und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (040 / 428 54 40 40, mailbox@datenschutz.hamburg.de).“

Auch wenn sich die fehlende Seriosität immer mehr aufdrängt: Ignorieren Sie derartige Schreiben nicht. Laden Sie die Anfragenden zu sich ein. Sofern diese der Einladung tatsächlich nachkommen sollten, lernen Sie gleich die Personen kennen, die hinter den Schreiben stehen.