Was gab es diese Woche Neues?

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar verabschiedet sich

Am 16. Dezember 2013 endet die Amtszeit des langjährigen und hochgeschätzten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. In diesem Zusammenhang wurde in dieser Woche auch Kritik am Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich laut, der trotz unklarer Nachfolge kein Ersuchen nach § 23 Abs. 1 BDSG stellte, welches den Bundesbeauftragten verpflichtet hätte, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Unionsfraktion und Innenministerium einigen sich auf Nachfolgerin

Als Nachfolgerin für den scheidenden Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kommt die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff ins Gespräch.

Interessant in diesem Zusammenhang ist das bisherige Abstimmungsverhalten von Andrea Voßhoff während der Zeit ihres Bundestagsmandats, welches hier eingesehen werden kann. Möglicherweise erscheint die Bewertung von Fragen zur Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und Onlinedurchsuchungen in einem anderen Licht, wenn man hierzu in dem Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten Stellung nehmen muss.

Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach einem Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshof Pedro Cruz Villalon in zentralen Teilen gegen die EU-Grundrechtscharta. Villalon bemängelt die Höchstspeicherdauer von 2 Jahren. Gerechtfertigt sei maximal ein Jahr. Außerdem kritisiert er, dass mit den gesammelten Daten ein Großteil des Verhaltens der Menschen nachgezeichnet werden könne. Dies sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der EU-Bürger. Die Richtlinie müsse daher den sicheren Umgang mit den Daten ebenso regeln wie auch die konkreten Umstände, unter welchen auf die Daten zugegriffen werden dürfe. Kritisiert wird ebenfalls, dass private Unternehmen die gesammelten Daten speichern sollen. Der Generalanwalt empfiehlt aber nicht die Aussetzung der Richtlinie, sondern eine Nachbesserung. Gegen die Richtlinie hatten Irland und Österreich vor dem EuGH geklagt.

Weitere Meldungen der letzten Tage waren:

Änderung des Personenstandsgesetzes – Auswirkungen für IT-Verfahren und Formulare.

Berechnung der Kreditwürdigkeit – Das Geheimnis wird gelüftet. Vielleicht.

EU-Datenschutzgrundverordnung rückt in weite Ferne.

Düsseldorfer Kreis: So wird datenschutzkonform geworben.

Social Media Monitoring – was ist datenschutzrechtlich zu beachten?