Die Verarbeitung von Nutzerdaten, die Microsofts neue Spielkonsole XBOX ONE generiert, ist rechtlich höchst problematisch. Die Nutzer werden nicht hinreichend über die Datenverarbeitung informiert. Zu diesem Schluss kommen wir in einer ausführlichen Untersuchung der XBOX ONE Datenschutzerklärung.

Seit dem 22.11.2013 ist nun Microsofts neue Spielkonsole, die XBOX One auch in Deutschland erhältlich. Mit an Bord ist der neue Kinect-Sensor. Dieser ermöglicht, so der Hersteller, „ein ganz neues Spielerlebnis“. Und ganz neue Möglichkeiten, Daten über die Nutzer des Systems zu generieren! Mit dem neuen Sensor-System können nun biometrische Daten der Nutzer in bisher nicht vorstellbarem Ausmaß und Qualität erfasst und verarbeitet werden.

Das liegt daran, dass der Kinect-Sensor, der Kameraerfassung, Infrarotsensor und Mikrofone verbindet, nunmehr eine Gesichtserkennung, eine sog. „Skelett“-Erfassung, eine Handgesten­steuerung, das Erkennen von Gesichtsausdrücken und das Fotografieren des Nutzers ermöglicht.

Rechtlich gestützt wird die gesamte Datenverarbeitung allein auf eine Einwilligung des Nutzers. Die Grundlage für die Einwilligung bildet die von Microsoft bereitgestellte umfangreiche Datenschutz­erklärung. Wir haben diese im Detail angesehen und analysiert und kommen dabei zum Ergebnis, dass diese aufgrund der erheblichen Defizite in Transparenz, Bestimmtheit und fehlender Widerrufsmöglichkeit datenschutzrechtlich unwirksam ist.

Lesen Sie mehr in unserer ausführlichen Bewertung.