Mit diesem Leitspruch lassen sich die neuesten Entwicklungen auf dem deutschen Markt der Kfz-Versicherungen zusammenfassen. Was in England und den USA schon bekannt ist, hält nunmehr auch in Deutschland Einzug: die sogenannten Telematik-Tarife.

Mit Hilfe technischer Vorrichtungen in den Autos ihrer Kunden, haben Versicherer bei diesen Tarifen die Möglichkeit, umfangreich Daten zu dem individuellen Fahrverhalten der Versicherungsnehmer zu erfassen und auszuwerten. Entsteht hierbei nach der Definition der Versicherer ein positives Profil des Fahrers, kann sich dies wiederum positiv auf die Beitrags- bzw. Prämienberechnung auswirken.

Als Bewertungsgrundlage dienen – abhängig von der Versicherung und dem eingesetzten System – Daten wie gefahrene Kilometer, Beschleunigungsverhalten, Bremsverhalten, Kurvengeschwindigkeiten zum Teil aber auch GPS-Standort-Daten. Erfasst werden die Daten mittels technischer Systeme, die – ebenfalls abhängig von der Versicherung – unterschiedlich ausgestaltet sind.

Situation in Deutschland

Als Vorreiter in Deutschland bietet die Sparkassen-Versicherung S-Direkt seit Januar 2014 Telematik-Tarife in Deutschland an. Zur Nutzung des Tarifs wird in dem Auto eine Art GPS-Blackbox eingebaut. Diese erfasst Daten wie den aktuellen Aufenthaltsort, Nutzung höherer Drehzahlbereiche, Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten sowie Angaben zu dem Beschleunigungsverhalten. Die erforderliche Hard- und Software stammt von der Telefónica Insurance Telematics. Die erfassten Daten werden von der „Blackbox“ in die Telefónica-Cloud geschickt und ausgewertet. Nach Aussage von S-Direkt werden die Daten anhand einer Black-Box-ID und ohne Angaben zu dem Fahrzeughalter erfasst und ausgewertet. Die Versicherung erhält einmal im Monat die durch die Blackbox erfassten gefahrenen Kilometer und einen ermittelten Punktewert, der das relevante „Fahrerprofil“, also die Fahrsicherheit abbilden soll. Die Versicherung kann anhand der Black-Box-ID dieses Profil dann einem Versicherten zuordnen.

Auch die Versicherungsmarke sijox – eine Marke der SIGNAL IDUNA – hat jüngst einen Telematik-Tarif vorgestellt. Für den Betrieb der erforderlichen Software und die Datenerfassung, wird ein Bluetooth-Sender (sog. Dongle) an die Diagnose-Schnittstelle gesteckt. Dieser erfasst Daten wie Beschleunigungs- und Bremsverhalten und sendet diese an eine App auf dem Smartphone des Versicherten. Die App analysiert die Daten und errechnet daraus einen sog. Score-Wert, der das Fahrprofil widerspiegelt. Das Angebot von sijox richtet sich nur an Fahrer unter 30 Jahren. Durch entsprechend rücksichtsvolles Fahren – nach Auslegung von sijox – sollen Beitragsermäßigungen von bis zu 25 Prozent möglich sein. Auf die gespeicherten Daten sollen neben dem Fahrer zumindest auch die Versicherungen zugreifen können.

Aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Daten sind derartige Systeme kritisch zu hinterfragen, aber auch nicht von vornherein strikt abzulehnen. So hat beispielsweise die Unternehmensberatung Tower Watson ermitteln können, dass in Großbritannien und den USA die Schäden von Telematik-Tarif-Kunden um bis zu 40 Prozent zurückgingen.

Gleichwohl ist unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten jedes durch die Telematik-Systeme erfasste Datum ob seiner Erforderlichkeit zu hinterfragen und zu bewerten. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Parameter wie das Bremsverhalten tatsächlich Aufschluss über das Fahrverhalten geben können. Eine Vollbremsung kann durch rücksichtsloses und nicht angepasstes Fahrverhalten verursacht sein. Genauso kann jedoch auch ein rücksichtsvoller und vorsichtiger Fahrer gezwungen sein eine Vollbremsung zur Verhinderung eines folgenschweren Unfalls durchzuführen. Die Systeme unterscheiden hier jedoch nicht situativ und stellen die Vollbremsung jeweils mit dem gleichen Wert in die Bewertung ein.

Ausblick

Essentiell ist natürlich, dass die Kunden in der Beratung und in den abzuschließenden Verträgen umfassend darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke durch die jeweiligen Systeme erfasst und für welchen Zeitraum sie gespeichert werden. Zudem sind die Stellen mit Zugriff auf die Daten zu benennen und die Zwecke des Zugriffs zu definieren. Auch Schnittstellen mit anderen Analyse- und Assistenzsystemen der PKW müssen offengelegt werden, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ab Oktober 2015 der automatische Notruf nach schweren Unfällen („Ecall“) für alle Neuzulassungen Pflicht wird. Im Falle des Unfalls können für Versicherungen, Behörden und andere Stellen die Daten aus den Systemen der Telematik-Tarife interessant sein.

Wo die Entwicklung der Datennutzung in der Versicherungsbranche hingehen könnte, zeigen die USA. Telematik-Tarife sind dort bereits gängig. Die US-Versicherung Humana geht neuerdings in dem Bereich der Krankenversicherungen einen Schritt weiter und setzt die App HumanaVitality für ein Bonusprogramm ein. Die App kontrolliert und analysiert, ob sich der Versicherte genug bewegt. Ist dies der Fall, hat dies zwar gegenwärtig noch keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe, zumindest aber spendiert die Versicherung Geschenke wie etwa Kinokarten.

Soweit ist es in Deutschland noch nicht. Gleichwohl ist aber mit den Telematik-Tarifen ein erster Schritt in Richtung Tarifgestaltung durch individuelles Verhalten gemacht. Ob sich diese Praxis in Deutschland durchsetzen wird und wie die Versicherungen datenschutzrechtliche Vorgaben umsetzen werden, bleibt abzuwarten.