In ihrem Tätigkeitsbericht für 2024 informiert die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg über die Themen, mit denen sie sich in 2024 beschäftigt hat.
In Kapitel 6 des Tätigkeitsberichts gibt die LDA eine Übersicht in absoluten und prozentualen Werten über ihre Tätigkeiten.
Wir möchten Sie in diesem Beitrag über wichtige Erkenntnisse aus dem o.g. Kapitel des Tätigkeitsberichts der brandenburgischen Aufsichtsbehörde informieren.
Datenpannen
In 2024 wurden der LDA 506 Datenpannen gemeldet. Etwas mehr als die Hälfte der Meldungen wurden von öffentlichen Stellen gemeldet. Besonders interessant ist, dass die Anzahl der Meldungen öffentlicher Stellen merklich angestiegen ist, wohingegen die Anzahl von Meldungen nicht-öffentlicher Stellen leicht zurückgegangen ist.
Die brandenburgische Aufsichtsbehörde stellt aber zutreffend fest, dass diese Zahlen nur einen Überblick über tatsächlich vorgenommene Meldungen geben. Eine Anzahl absoluter Datenschutzverletzungen kann hieraus gerade nicht abgeleitet werden.
Interessant ist auch, dass die Mehrheit der gemeldeten Datenpannen durch Fehlversände per Post oder per E-Mail hervorgerufen wurden (51% der gemeldeten Datenpannen). Erwähnenswert ist auch, dass knapp ein Viertel der gemeldeten Datenpannen (23%) aufgrund von Hackerangriffen, Viren, Phishing und erpresserischer Verschlüsselung erfolgte. Die Anzahl dieser Meldungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr auch nochmal erhöht. Insbesondere bei dieser Art von Datenschutzvorfällen sind zumal auch eine Vielzahl von Personen betroffen.
Beschwerden und Beratungen
2024 gingen 1.450 Beschwerden bei der brandenburgischen Aufsichtsbehörde ein. Dies stellt den höchsten Wert seit 2020 dar. Darüber hinaus hat die Behörde Betroffene sowie Verantwortliche und die Landesregierung in 467 Fällen unterstützt (z. B. mit schriftlichen Stellungnahmen). Der Beratungsumfang hat in 2024 im Vergleich zum Vorjahr erheblich zugenommen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass diese Zahlen nur schriftliche Beratungen abbilden. Telefonische Beratungen, die ebenfalls in größerem Umfang erfolgten, spiegeln sich daher nicht in den vorgenannten Zahlen wider.
Ein Themenkomplex, der sich in vielen Beschwerden und Beratungen niederschlug, war die Videoüberwachung – häufig im privaten Bereich im eigenen direkten Wohnumfeld. Es wurden 330 Beschwerden zur Videoüberwachung eingereicht, das sind etwas mehr, als es 2023 waren (322 Beschwerden). Neben der Prüfung und Beratung zur Videoüberwachung im direkten Wohnumfeld beschäftigte sich die Aufsichtsbehörde aber auch mit umfangreichen Videoüberwachungen in beispielsweise Gewerbegebieten, Hotelanlagen oder Pflegeeinrichtungen.
Bußgelder
2024 gingen 45 Sachverhalte in der Bußgeldstelle ein. Eine überwiegende Anzahl wurde von den zuständigen Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften an die Bußgeldstelle der Aufsichtsbehörde gegeben.
In 2024 wurden durch die Bußgeldstelle 49 Verfahren abgeschlossen. Die Verfahren richtete sich sowohl gegen Beschäftigte öffentlicher Stellen als auch gegen nicht öffentliche Stellen. Ein Teil der abgeschlossenen Verfahren wurde in 2023 eröffnet.
2024 verhängte die Aufsichtsbehörde Brandenburg fünf Bußgelder in einer Gesamthöhe von 33.500€.
Fazit
Das Kapitel 6 „Zahlen und Fakten“ aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der Landesbeauftragten zeigt, dass die Anzahl an Beschwerden über Datenschutzverstöße, Beratungen und gemeldete Datenpannen weiterhin hoch sind. Die absoluten Zahlen verdeutlichen auch nochmal die Dimension der durch die Behörde zu bearbeitenden Aufgaben.
Zudem zeigt sich auch, dass Hackerangriffen, Viren, Phishing und erpresserische Verschlüsselung einen bedeutsamen Anteil der gemeldeten Datenpannen in 2024 ausmachten. Das verdeutlicht nochmal das Erfordernis entsprechender technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Im Hinblick auf den bedeutsamen Anteil von Fehlversendungen an den gemeldeten Datenpannen kann das Vier-Augen-Prinzip eine sinnvolle organisatorische Maßnahme für Verantwortliche sein, um Fehlversendungen zu reduzieren.