Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikations Gesetzes (TKG) anzusehen ist, wenn er seinen Beschäftigten die private Nutzung des beruflichen E-Mail-Accounts gestattet. Diese Frage wird in der Judikatur sehr unterschiedlich beurteilt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sieht den Arbeitgeber nicht als Diensteanbieter i.S.d. TKG an: Belassen […]