Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat angekündigt, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig Revision einzulegen. Dem Urteil des OVG Schleswig vom 4.9.2014 nach, ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht (wir berichteten). Das OVG Schleswig hatte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht explizit zugelassen. Die folgende Grafik stellt den Verlauf der Streitigkeit dar.