Personaldienstleister stehen seit Anwendung der DSGVO vor dem Problem, wie die Arbeitnehmerüberlassung datenschutzkonform durchgeführt werden kann. Wir berichteten bereits in unserem Blogbeitrag vom 24.08.2019 darüber.
Innerhalb des letzten Jahres hat sich viel bewegt. Mittlerweile wird in der Praxis nicht mehr diskutiert, ob zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden muss. Es überzeugt auch nicht, das die Parteien als allein Verantwortliche angesehen werden.
Die Vielgestaltigkeit der Arbeitnehmerüberlassung, die phasenweise wechselnde Rolle des Leiharbeitnehmers sprechen dafür, dieses komplexe Verhältnis über den Joint Control Vertrag zu lösen.
Im Rahmen des Schwerpunktheftes zur Auftragsverarbeitung der Ausgabe der Fachzeitschrift „DuD“ (03/2019) befasst sich unsere Justiziarin, Ebru Öztürk, innerhalb ihres Aufsatzes „Arbeitnehmerüberlassung DS-GVO-konform lösen“ mit dieser Thematik und stellt die datenschutzrechtliche Betrachtung des (Leih)Arbeitnehmers und die damit verbundenen vertraglichen Folgen für den Verleiher und Entleiher praxisnah dar.
In Zusammenarbeit mit dem Verlag können wir Ihnen diesen Fachaufsatz hier kostenlos zum Download bereitstellen.