In der heutigen digitalisierten Welt, in der persönliche Daten zu einer wertvollen Währung geworden sind, ist es von Bedeutung, dass Datenschutzrechte gestärkt werden, um die Privatsphäre und die Rechte der Einzelpersonen zu schützen. Ein solches wichtiges Datenschutzrecht, das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist, ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

Was bedeutet Einschränkung der Verarbeitung?

Die Einschränkung der Verarbeitung ist oft eine vorübergehende Maßnahme, die dazu dient, die Daten eines Einzelnen zu schützen, während noch Unklarheiten bestehen oder rechtliche Prüfungen durchgeführt werden. Während dieser Zeit dürfen die Daten zwar gespeichert, aber nicht weiterverarbeitet werden. Es sind hierbei jedoch nationale gesetzliche Ausnahmen zu beachten.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Recht auf Einschränkung geltend gemacht werden?

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann unter folgenden Szenarien nach Art. 18 Abs. 1 lit. a bis d DSGVO beansprucht werden:

  1. Wenn die betroffene Person die Richtigkeit ihrer personenbezogenen Daten bestreitet und dem Verantwortlichen eine angemessene Zeitspanne gewährt wird, um die Richtigkeit zu überprüfen.
  2. Wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung ihrer Daten ablehnt, jedoch die Einschränkung der Nutzung verlangt.
  3. Wenn der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte benötigt (Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).
  4. Wenn die betroffene Person gemäß Art. 21 Abs. 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten eingelegt hat. In diesem Fall werden die Daten nur eingeschränkt verarbeitet, bis geklärt ist, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Ausnahmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG sieht jedoch Ausnahmen für die Einschränkung der Verarbeitung vor:

  • Im Bereich der Forschung und Statistik darf eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 27 Abs. 2 BDSG nicht vorgenommen werden, wenn dadurch der ursprüngliche Zweck ernsthaft beeinträchtigt würde.
  • Gemäß § 28 Abs. 4 BDSG kann das Recht auf Einschränkung nicht geltend gemacht werden, wenn dadurch im öffentlichen Interesse stehende Archivzwecke ernsthaft beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn eigene Ansprüche durch den Betroffenen verfolgt werden.

Anwendungsbeispiele des Rechts auf Einschränkung

Die folgenden Beispiele aus der Praxis sollen die oben genannten Voraussetzungen aus Art. 18 Abs. 1 DSGVO veranschaulichen:

  1. Richtigkeitsbestreitung: Eine Kundin bemerkt, dass ihr Geburtsdatum in einem Online-Kundenkonto falsch ist, nachdem sie es mehrfach korrigiert hat. Sie beantragt daher eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten, bis das Unternehmen die Richtigkeit überprüft und die Angabe korrigiert hat.
  2. Unrechtmäßige Verarbeitung: Eine Person erhält unerwünschte Werbe-E-Mails von einem Unternehmen, obwohl sie die Einwilligung zur Verarbeitung der eigenen Daten widerrufen hat. Es wird eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten beantragt, bis das Unternehmen den Widerruf der Einwilligung bestätigt hat.
  3. Widerspruch gegen die Verarbeitung: Ein Kunde bemerkt, dass ein Unternehmen seine Daten für Marketingzwecke verwendet, obwohl er dem widersprochen hat. Er fordert eine Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten, während das Unternehmen den Widerspruch prüft.
  4. Verfolgung eigener Ansprüche: Ein Unternehmen benötigt die Daten eines Kunden nicht mehr für interne Zwecke, aber der Kunde möchte sie noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen. In diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten eingeschränkt, um die Interessen des Kunden zu schützen.

Sicherstellung der Umsetzung durch verantwortliche Unternehmen

Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung effektiv umzusetzen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Transparente Datenschutzrichtlinien: Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien entwickeln und veröffentlichen, die den betroffenen Personen erklären, wie ihre Daten verwendet werden und welche Rechte sie haben, einschließlich des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung.
  2. Klare interne Verfahren: Es ist wichtig, dass Unternehmen klare interne Verfahren haben, um speziell Anträge auf Einschränkung der Verarbeitung zu bearbeiten. Dazu gehören klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.
  3. Reaktion auf Anfragen: Unternehmen müssen auf Anfragen zur Einschränkung der Verarbeitung prompt und angemessen reagieren. Dies bedeutet, dass sie die Anfragen sorgfältig prüfen und innerhalb der gesetzlichen Fristen darauf antworten müssen.
  4. Technische Maßnahmen: Unternehmen sollten technische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Daten, für die eine Einschränkung der Verarbeitung beantragt wurde, tatsächlich nicht weiterverarbeitet werden. Dies kann die vorübergehende Sperrung von Datenbanken oder die Deaktivierung von automatisierten Verarbeitungsprozessen umfassen.

Fazit

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung trägt dazu bei, die Privatsphäre und die Rechte von Einzelpersonen zu schützen. Durch eine klare Umsetzung dieses Betroffenenrechts können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sicherstellen, dass ihre Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen die Bedeutung dieses Rechts verstehen und sicherstellen, dass es in der Praxis eingehalten wird.