Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht. Mit dieser Begründung wies das OVG Schleswig die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), der Datenschutzaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, zurück und bestätigt damit das Urteil des VG Schleswig von Oktober 2013. Das ULD wird Rechtsfragen daher künftig wieder direkt mit Facebook klären müssen, was angesichts der Tatsache, dass Facebook keinen Firmensitz in Deutschland hat, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Das OVG Schleswig hat dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung zugesprochen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Vermutlich wird die Rechtsfrage somit von einer weiteren Instanz bearbeitet werden.