Unternehmen, in denen Eignungsuntersuchungen oder arbeitsmedizinische Vorsorgen durchgeführt werden, lassen diese durch einen Betriebsarzt vornehmen. Fragen treten immer dann auf, wenn der Betriebsarzt wechselt:
- Wer ist verantwortlich für die Unterlagen?
- Was passiert, wenn ein neuer Betriebsarzt noch nicht benannt ist?
- Darf der neue Betriebsarzt ohne weiteres auf die bestehenden Unterlagen zugreifen?
- Wie sind die Beschäftigten bei einem Betriebsarztwechsel einzubinden?
Im aktuellen Newsletter des AOK-Verlages beschäftigen wir uns mit diesem Thema und bieten Lösungsansätze.
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Diploma
28. Juni 2017 @ 15:16
Bis zum heutigen Tage wird hinsichtlich der Patientenakten ca. 5000 im betreffenden Betrieb zweigleisig gefahren. Alle Dokumente ( Arbeitsmed.-Bescheinigungen, Protokolle, Röntgenbilder, EKG usw. ) werden in diesen Papierakten hinterlegt. Ebenso werden sogenannte Sprechstundenbefunde in der selben handschriftlich eingetragen und erfasst.
Alster
22. Mai 2017 @ 19:07
Das im Newsletter empfohlene „Zwei-Schrank-Modell“ erscheint mir doch ziemlich anachronistisch!
Welcher Arzt führt denn heute seine Akten noch auf Papier und packt sie in Aktenschränke?
In unserem Konzern erfolgt die Dokumentation der Betriebsärzte seit ca. 20 Jahren elektronisch in einem EDV-System (ISIS).
(Und ich gehe leider nicht davon aus, dass es hier bei den diversen Wechseln der Betriebsärzte eine Beschränkung im Zugriff auf Altdaten gegeben hat.)
Diploma
18. Oktober 2016 @ 11:48
Danke für Ihre Rückfrage.
Leider eskalierte die Angelegenheit auch hinsichtlich des Datenschutzes so, dass der Mitarbeiter von seinen Pflichten entbunden wurde und sein langjährigen Arbeitsplatz verlassen musste. An der Gesamtsituation und mit dem Umgang von Patientendaten hat sich in dieser Betriebsarztpraxis trotz dieses gravierenden Vorgangs nichts verändert.
Indirekt
18. Oktober 2016 @ 10:06
Guten Tag,
berichtet wurde in der Vergangenheit, wie sieht die aktuelle Situation in diesem Betrieb aus ??
Diploma
14. Oktober 2016 @ 10:26
Diese Situation fand in unserem Unternehmen statt. Der altersbedingt ausscheidende Betriebsarzt ( freiberuflich tätig ) war über 20 Jahre im Unternehmen tätig und übergab die gesamten Patientenakten ( allg. Krankenakte, Vorsorgekartei ) im Zweischrank Prinzip an den weiter in der Praxis tätigen Betriebssanitäter. Über die Vorgehensweise zur Herausgabe der Akten, wurde eine schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Arzt ( Firmen Mitarbeiter) und dem Betriebssanitäter durch den ausscheidenden Arzt verfasst. Im Zeitraum des Arztwechsels sollte die gesamte Belegschaft auf Wunsch des ausscheidenden Arztes und auf Hinwirken der hausinternen Rechtsabteilung über den Arztwechsel schriftlich informiert werden und das Selbstentscheidungsrecht jedes Einzelnen hinsichtlich der Herausgabe und Einsichtnahme der Altakte durch den neuen Betriebsarzt abgefragt werden. Leider fand dieser Vorgang nicht statt und es traten hinsichtlich der Aktenherausgabe dahingehend Probleme auf, dass einzelne Mitarbeiter/innen nicht vor der Akteneinsicht und einem Untersuchungstermin beim neuen Arzt darüber aufgeklärt wurden und das Einverständnis durch deren Unterschrift dokumentiert worden ist. Hinzu kam, dass die elektronische Krankenakte nicht durch einen Passwortschutz gesichert war und der neue Arzt über diesen Weg freie Einsichtnahme in alle Krankenakten hatte.