Das IT- Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen CSC Deutschland Solutions GmbH hat unter anderem das Land Bremen bei der elektronischen Verwaltung unterstützt. Nun hat das Unternehmen eine Ausschreibung der vier Bundeslänger Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt über IT-Dienstleistungen in Wert von 15 Millionen Euro verloren.
Möglicher Hintergrund ist die Verschärfung der IT-Vergaberichtlinien durch eine sogenannte „No-Spy-Klausel“. Vorbild für die „No-Spy-Klausel“ ist ein „No-Spy-Erlass“ des Bundesministeriums des Inneren, wonach „im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte vertrauliche Informationen“ nicht an ausländischen Sicherheitsbehörden weitergegeben werden dürfen.
Die vier Bundesländer hatten in ihrer Klausel festgeschrieben, dass der Dienstleister nicht mit Dritten zusammenarbeiten dürfe, die im Verdacht stünden „die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten“ zu gefährden.
Gerade der vertrauenswürdige Umgang mit Daten scheint bei CSC bezweifelt zu werden. Denn CSC kam in der Vergangenheit unter Druck. So wird berichtet, dass eine Konzerntochter 2004 im Auftrag der CIA an der Entführung des Deutschen Khaled al-Masri beteiligt war und als einer der wichtigsten IT-Dienstleister NSA Spähprogramme mitentwickelt haben soll.
In der Vergangenheit hat CSC bereits für die deutsche Regierung gearbeitet, indem es am elektronischen Waffenregister, an der elektronischen Gerichtsakte und an der Spähsoftware des „Staatstrojaners“ mit gearbeitet hatte.
CSC übrigens ließ mitteilen, dass keine US-Gesetze bestünden, die den CSC-Konzern verpflichten würden, Daten der deutschen Tochter an amerikanische Dienste weiterzugeben. Dies erscheint jedoch vor dem Hintergrund des Rechtsstreits zwischen der US-Regierung und Microsoft auf Herausgabe von Daten, die auf Servern Microsofts in Irland liegen zweifelhaft.