Seit letzter Woche hat die UNO einen „Special Rapporteur on the Right to Privacy“, einen Sonderberichterstatter für Datenschutz. Der aus Malta stammende Joseph Cannataci hat sich gegen 29 Mitbewerber, darunter der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz in Deutschland, Peter Schaar, durchgesetzt (vgl. hier).

Jobbeschreibung Sonderberichterstatter

Cannataci soll die Vereinbarkeit digitaler Überwachungspraktiken in den einzelnen UNO-Mitgliedsländern mit den Grundrechten in der digitalen Welt im Sinne der Vertraulichkeit prüfen. Der UN-Datenschutz Sonderberichterstatter ist für drei Jahre eingesetzt und soll nach einem Jahr einen ersten Bericht über die Verletzungen des Rechts auf Vertraulichkeit (Artikel 12 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und Artikel 17 des Pakts für Bürgerliche Rechte) vorlegen. Ziel ist es, dem Datenschutz weltweit mehr Bedeutung zu verschaffen. Cannataci ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig und kein Mitglied der Vereinten Nationen. Der Sonderberichterstatter soll sich vor Ort in den Ländern ein Bild von dem Menschenrecht auf Privatsphäre machen und auch Einzelfälle beleuchten. Zwar kann er Berichte und Richtlinien erstellen, aber deren Umsetzung kann nicht erzwungen werden, vielmehr ist Cannataci auf die Einsicht der einzelnen Länder angewiesen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass er für seine Tätigkeit nicht vergütet wird und ihm lediglich ein Sekretariat und überschaubare Mittel für Reisekosten zur Verfügung stehen.