European Digital Rights (EDRi) fordert die EU-Kommission auf, die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsländern zu untersuchen. EDRi ist eine Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen, die sich dem Schutz der Privatsphäre und der Freiheit der Bürger in der Informationsgesellschaft verschrieben hat (vgl. hier).

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. April 2014 erklärt, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten , die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, gegen verschiedene Grundrechte der EU-Bürger verstößt und daher ungültig ist.

Das ursprünglich mit der Richtlinie verfolgte Ziel, schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen, stellte der EuGH mit seinem Urteil nicht in Frage.  Allerdings sah er folgenschwere Grundrechtsverstöße. Zum einen würden zu viele Daten der Betroffenen gespeichert und zum anderen wäre es für Behörden zu leicht, diese Daten abzurufen. Somit würden die Grundrechte auf Privatleben und Kommunikation, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, und das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Was will EDRi?

EDRi hat die EU-Kommisssion letzte Woche aufgerufen, die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsländern zu untersuchen. Nach Meinung von EDRi verstoßen viele Ländergesetze gegen geltendes EU-Recht. Bei einer Betrachtung der landesspezifischen Gesetze sei aufgefallen, dass „große Ähnlichkeiten zwischen den momentan geltenden Bestimmungen und jenen, die der Gerichtshof als illegal befunden hat, bestehen“ (vgl. hier).

Deutschland hat aktuell keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Allerdings hat die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht (wir berichteten).