Städte und Kommunen sollen anonymisierte Daten gewinnbringend verkaufen. Das fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStuGB), Gerd Landsberg, gegenüber der Rheinischen Post. Die Kommunen sollten die anonymisierten Datensätze zum Vorteil ihrer Bürger nutzen und sie an Unternehmen im Rahmen eines Konzessionsmodells verkaufen.
An dieser Stelle drängen sich Fragen auf: Wer stellt sicher, dass die Daten auch wirklich anonymisiert werden? Ab wann sind Daten eigentlich anonym? Je kleiner die Einheit, auf die sich die Daten beziehen, desto leichter lässt sich doch etwas über den einzelnen Bürger aus den Daten herauslesen. Hat der Staat nicht auch eine Vorbildfunktion? Aber sollte er nicht auch alles zum Wohlergehen seiner Bürger tun?
Die Kommunen sind gut beraten, vor dem Abschluss solcher Geschäfte mit ihren Bürgern den Dialog zu suchen. Gegebenenfalls sollte auch über ein Widerspruchsrecht der Bürger nachgedacht werden.
12. April 2018 @ 14:08
Es ist wirklich ein Dilemma, das sich bei Kommunen mit Blick auf deren klamme Kassen auftut. Schlimm genug, dass der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebundes noch dazu aufruft…
11. April 2018 @ 17:17
Verschiedene Apps funktionieren nur, wenn ich meine Kontakte preis gebe. Ich kann gar keinen Widerspruch einlegen und bin gezwungen, bei dieser rechtswidrigen Methode mit zu machen. Dieses Thema ist noch wichtiger als das hier vorgestellte.
10. April 2018 @ 9:34
Ich möchte NICHT das meine Daten verkauft werden – auch nicht pseudonym-anonymisiert!
Wie kann ich mich wehren? Abmelden und nicht mehr anmelden?!?