Eigenen Angaben zur Folge geht der Bund der Versicherten (BdV), ein Verbraucherschutzverein, gerichtlich gegen die Dialog Lebensversicherung vor, die zum Versicherungskonzern Generali gehört.

Generali, da war doch was.

Genau, 2016 erhielt die Generali den BigBrotherAward für ihre Vitality-Angebote – Versicherungen die das gesundheitsbewusste Verhalten insbesondere im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine individuelle Zielsetzung des Kunden fördern. Kurzum, der Kunde stellt der Versicherung Daten seines Fitnesstrackers zur Verfügung, gestattet seinem Fitnessstudio den Versicherer über Besuche zu informieren und selbst ausgewählte Supermärkte dürfen der Versicherung mitteilen, was denn so alles im Einkaufswagen gelandet ist (natürlich nur Biogemüse und keinerlei Süßes oder gar Fertigprodukt).

Schon damals haben wir und viele andere vor den datenschutzrechtlichen Risiken gewarnt. Denn die Fitnesstracker übermitteln sensible personenbezogene Daten wie Puls, Blutdruck etc. Doch auch vermeintlich unsensiblere Daten wie der Kalorienverbrauch lassen unter Umständen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu. Ganz zu schweigen von der Gefährdung des Solidarprinzips, denn eine Versicherung lebt davon, dass viele (alle) einzahlen um diejenigen zu schützen, die eben nicht mit immerwährender Gesundheit gesegnet sind, oder die Opfer eines Unfalls werden.

Der BdV klagt aktuell gegen die undurchsichtigen Bedingungen des „Fitness“-Tarifs „Vitality“. Die kritisierte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann nur zusammen mit einem Gesundheitsprogramm (nämlich „Vitality“) abgeschlossen werden. Dabei werden Nachlässe der Versicherungsprämie bei gesundheitsbewusstem Verhalten angepriesen. Allerdings, und das ist der Stein des Anstoßes, erfährt der Kunde nie, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt.

Das Vitality-Programm belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Punkten. Doch diese Punkte reduzieren nicht etwa die Versicherungsprämie, sondern werden in Form von Rabatten bei Partnerunternehmen „ausbezahlt“. Versprochen werden den Teilnehmern der Lebensversicherung zusätzlich tatsächliche Nachlässe der zu zahlenden Nettoprämie und dies unabhängig von ihrem Vitality-Status. Wie der BdV bemängelt ist dem Vertrag aber nicht zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Auch, dass es bei fehlenden Überschüssen zu keinerlei Preisnachlass, unabhängig von der bewussten und gesunden Lebensführung des Einzelnen kommen kann, wird nicht erwähnt. Im Worstcase ist es nämlich so: verhalten sich alle Versicherten vorbildlich, gibt es für niemanden mehr Rabatte.

Es ist sehr zu begrüßen, dass Verbraucherverbände ein Auge auf solche Versicherer haben. Vielleicht lenkt die Berichterstattung so auch noch einmal das Augenmerk auf die datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Risiken solcher Tarife.