Mit dem EuroPriSe-Schema liegt nun der erste zugelassene deutsche Kriterienkatalog gem. Art. 42 DSGVO vor – weitere Informationen finden Sie hier auf der Website von EuroPriSe.
Wie schon berichtet, müssen sowohl Zertifizierungsschema (wie geprüft und zertifiziert wird) als auch Zertifizierungskriterien (was geprüft und zertifiziert wird) von den zuständigen Aufsichtsbehörden abgenommen und genehmigt werden; dies sind für das Schema die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und für die Kriterien die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Konsultation durch den Europäischen Datenschutz-Ausschuss (EDSA). Und dieser letzte Schritt zur Zulassung der Kriterien ist jetzt im Fall von EuroPriSe durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) erfolgt: „LDI NRW genehmigt erste deutsche Kriterien für Datenschutz-Zertifizierung“ (Pressemitteilung vom 07.10.2022).
Kurze Info zu unserem eigenen Schema „information privacy standard“: Nach Abnahme durch die DAkkS und die vorläufige Abnahme durch die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) läuft derzeit die informelle Phase der EDSA-Konsultation. Sobald es aus Brüssel Neuigkeiten gibt, werden wir Sie auch hier im Blog informieren.