Der schönste Tag im Leben! So wird häufig über die Hochzeit gesprochen und tatsächlich stellt dieses Datum einen gewaltigen Einschnitt im Leben dar. Doch was bitte hat den eine Hochzeit mit Datenschutz zu tun?

Nun, im Rahmen der Vorbereitung einer kirchlichen Trauung erfolgt das Aufgebot. Das Aufgebot, ist nach dem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zu can. 1067 CIC durch Vermeldung im Sonntagsgottesdienst oder durch Aushang unter Angabe des Namens, des Vornamens und des Wohnsitzes der beiden Brautleute, vorzunehmen. Ort des Aufgebotes ist regelmäßig die Pfarrkirche, in deren Pfarrei der katholische Bräutigam und/oder die katholische Braut zurzeit seinen/ ihren Wohnsitz haben. Ganz ähnlich läuft es auch in der evangelischen Kirche, auch wenn die Eheschließung hier kein Sakrament ist.

Soweit so klar

Doch wer schaut eigentlich noch regelmäßig in den Schaukasten an der Kirche und, Hand aufs Herz, wann waren Sie das letzte Mal im Sonntagsgottesdienst? Da liegt es nahe, dass Kirchengemeinden das Aufgebot auch in der Gemeindezeitung/ im Pfarrbrief bzw. auf der Webseite veröffentlichen wollen.

Genau hier nun kommt der Datenschutz ins Spiel. Eine Veröffentlichung im Pfarrbrief/ der Gemeindezeitung oder im Internet ist nur nach vorheriger Einwilligung beider Brautleute erlaubt.