§ 56 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz ermächtigt die jeweiligen Generalvikare, zur Durchführung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz erforderliche Regelungen zu treffen. Von dieser Befugnis hat nunmehr das Erzbistum Hamburg für den Bereich Schule Gebrauch gemacht und zum 1. Juni 2021 eine Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg erlassen. Die aus dem Jahr 2009 stammende „Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Hamburg“ war sowohl inhaltlich und auch formell mittlerweile überholt und nicht mehr anzuwenden.

Die neue Regelung geht als bereichspezifische Regelung den allgemeinen Bestimmungen des KDG vor. Es wurde die Chance genutzt, die Anordnung an die Weiterentwicklungen im schulischen Umfeld anzupassen und insbesondere auch die vor allem durch die Pandemie in den Vordergrund gerückte Digitalisierung zu berücksichtigen. Zwei Punkte sollen an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden:

Fern-, Wechsel oder Hybridunterricht

Die neue Anordnung greift die Problematik des Fern-, Wechsel- oder Hybridunterrichts auf. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Unterricht nicht immer ausschließlich als Präsenzunterricht stattfinden kann und zukünftig verstärkt auf digitale Lösungen angewiesen sein wird, die datenschutzrechtlich besondere Herausforderungen darstellen. Mit § 8 der Durchführungsverordnung wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die diese Datenverarbeitungen legitimiert und hierfür den rechtlichen Rahmen absteckt.

Digitale Unterrichtsmedien und Unterrichtssoftware

§ 11 der Anordnung regelt detailliert, unter welchen Voraussetzungen digitale Unterrichtsanwendungen wie z.B. Software oder Apps eingesetzt werden dürfen. So darf ein Einsatz nur erfolgen, wenn der Schutz der personenbezogenen Daten der Schüler nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet ist und die Schulleitung den Einsatz unter Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten genehmigt hat.

Die Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg können Sie hier abrufen.