Die 6. Kammer am Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) sprach in ihrer Entscheidung vom 11. Mai 2021 der Klägerin, einer gekündigten Mitarbeiterin, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu. Vorliegend stellten die Vorsitzenden fest, dass ein Schmerzensgeldanspruch nach Art. 82 DSGVO dann bestehe, wenn ein Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO nicht rechtzeitig innerhalb der in Art. […]