Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 25.10.2021 (OLG Hamm, Beschl. v. 25.10.2021 – Az.: 18 U 110/21) entschieden, dass ein Adresshandelsvertrag über die Kontaktdaten verkaufswilliger Immobilieneigentümer nichtig ist, sofern die erteilten „Opt-Ins“ gegen wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Klägerin verlangt Bezahlung aus Akquise-Vereinbarung für verkaufte Opt-Ins Hintergrund der Entscheidung war das Geschäftsmodell der Klägerin, […]