Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist jeder datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) zur Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO verpflichtet und muss deren Einhaltung nachweisen können. Die Tragweite dieser als „Rechenschaftspflicht“ bekannten Obliegenheit wird oftmals unterschätzt (wir berichteten). Sie führt grundsätzlich zu hohem Dokumentationsaufwand, […]