Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat elf Grundforderungen an den Bund und die Länder formuliert. Oberstes Ziel der Datenschutzbehörden ist es, das Datenschutzrecht weiterzuentwickeln und seine Durchsetzung und Akzeptanz zu fördern. Für die Datenschützer ist Datenschutz ein Grundrechtsschutz, der nie als Hindernis, sondern als integraler und förderlicher Bestandteil politischer, […]