Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren über die Zulässigkeit biometrischer Zeiterfassung geurteilt (Urteil vom 04.06.2020, AZ: 10 Sa 2130/19). Vorausgegangen war ein Streit zwischen einem Arbeitnehmer in einer radiologischen Praxis und seinem Arbeitgeber.  Der Angestellte weigerte sich seine Arbeitszeiten mittels Fingerabdruckscan erfassen zu lassen, kassierte deshalb Abmahnungen und zog vor das Arbeitsgericht. Der […]