Durch Urteil vom 24.08.2023 hat das Landgericht (LG) Baden-Baden in der Berufungsinstanz ein Unternehmen (Beklagte) dazu verurteilt, einer Kundin (Klägerin) die Vor- und Nachnamen von dessen Beschäftigten zu benennen, welche erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben. Ferner ist das Unternehmen auch noch dazu verurteilt worden, seinen Beschäftigten die fortgesetzte Verwendung der personenbezogenen Daten auf deren privaten […]